(sda) Der Nationalrat empfiehlt mit knappem Mehr ein Ja zur Volksinitiative für die vom Zivilstand unabhängige und individuelle Besteuerung. Im Rat setzten sich SP, FDP, Grüne und GLP gegen die SVP und die Mitte durch.

Der Nationalrat beschloss die Abstimmungsempfehlung am Mittwoch mit 98 zu 96 Stimmen. Verfechterinnen und Verfechter von unterschiedlichen Lebensentwürfen standen sich unversöhnlich gegenüber.

Gesellschaftliche Realitäten

Sp, Fdp, Grüne und GLP waren für ein Ja. Das heutige Steuerregime schrecke Zweitverdienerinnen und -verdiener davon ab, eine Erwerbsarbeit anzunehmen oder mit einem höheren Pensum zu arbeiten, lautete ihr Tenor. Das mache namentlich Frauen ökonomisch unabhängiger und verschaffe der Wirtschaft Fachkräfte.

Das heutige, auf Einverdiener-Familien ausgerichtete Steuermodell entspricht für die Befürworter nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Die von Leo Müller (Mitte/LU) angeführte Minderheit forderte, das Problem der Heiratsstrafe beim Bund anzugehen, denn alle Kantone hätten die Heiratsstrafe abgeschafft.

Die Steuergerechtigkeits-Initiative stelle zudem das Institut der Ehe in Frage. Denn die Wirtschaftsgemeinschaft Ehe werde abgeschafft. "Die Initiative spaltet Familien", fügte Paolo Pamini (SVP/TI) hinzu. Sie bevorzuge gewisse urbane Lebensmodelle.

Kompromiss gesucht

Heute werden verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft gemeinsam besteuert. Sind beide Personen erwerbstätig, werden sie wegen der Progression stärker besteuert als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen. Der Bundesrat lehnt die Initiative "Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)" ab.

Der Nationalrat behandelte zudem Differenzen im Gesetzesentwurf des Bundesrates für die Einführung der Individualbesteuerung, den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Beim künftigen Tarif für die Bundessteuer nahm er den Weg des Kompromisses.

Die finanziellen Verluste für den Bund und die Kantone bei Einführung der Individualbesteuerung sollen nach seinem Willen tiefer ausfallen als vom Bundesrat beantragt, nämlich um rund 600 Millionen Franken. In der Version des Bundesrates wären es 870 Millionen Franken gewesen.

Übertragung der Kinderabzüge umstritten

In zwei anderen Punkten beharrte der Nationalrat auf seinen Positionen, gegen den Willen der SVP. Er lehnte es ab, kinderbezogene Abzüge vom einen Elternteil auf den anderen zu übertragen, aus Rücksicht auf Paare mit stark unterschiedlichen oder mit nur einem Einkommen. Diesen Zusatz beschloss der Ständerat.

Entsprechend zu diesem Entscheid will der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat auch keine Verfahrensbestimmungen bezüglich der gegenseitigen Einsichts- und Einspracherechte für Ehegatten in die jeweils anderen Steuerdossiers. Die SVP hätte auch hier dem Ständerat folgen wollen.

Die vom Zivilstand unabhängige Besteuerung an sich hatten die Räte schon früher gutgeheissen. Sie bringt laut den Befürwortern für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener Anreize für höhere Arbeitspensen. Das soll die finanzielle Unabhängigkeit aller stärken und dem Arbeitsmarkt mehr Fachkräfte bringen.

Der Bundesrat rechnet mit 1,7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers, wenn Verheiratete neu zwei Steuererklärungen einreichen. Ihre Einkünfte und Vermögenswerte sollen nach zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie heute bei Unverheirateten. Auch die Kinderzulagen sollen die Eltern aufteilen.

"Neue Ungerechtigkeiten"

Die Gegner argumentieren mit neuen Ungerechtigkeiten. An Stelle der Heiratsstrafe gäbe es für andere Steuerpflichtige Steuerstrafen, machen sie geltend. Betroffen wären namentlich Familien mit traditioneller Rollenaufteilung. Auch führen Gegner die Kosten für die aufwendige Umstellung des Steuersystems ins Feld.

Das Initiativkomitee begrüsst den Gegenvorschlag. Sollte der indirekte Gegenvorschlag die Schlussabstimmung im Parlament und ein allfälliges Referendum überstehen, könnte die Initiative zurückgezogen werden, sagte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Sie ist Mitglied des Komitees. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.

Initiative und Gesetzesentwurf gehen zurück an den Ständerat.