Es geht darum, wer bei der Bundessteuer den Kinderabzug geltend machen kann. Der Bundesrat will, dass beide Elternteile je die Hälfte der neu vorgeschlagenen 12'000 Franken abziehen können. Der Nationalrat will es ebenso halten.
Der Ständerat hingegen möchte eine Möglichkeit, Abzüge von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. Der Abzug soll nicht verfallen, wenn eines der Einkommen zu tief ist, um ihn anzumelden. Die Mehrheit argumentierte mit Gerechtigkeit und der Freiheit, ein Familienmodell zu wählen.
Um die Einnahmeverluste zu begrenzen, will der Ständerat den Abzug bei 10'700 Franken festsetzen. Darauf bestand er am Dienstag mit Stichentscheid von Ratspräsident Andrea Caroni (FDP/AR). Die Minderheit argumentierte mit mehr Kosten und Aufwand. Was die Mehrheit wolle, widerspreche dem Ziel, Erwerbsanreize zu schaffen.