(sda) Der Ständerat entscheidet über die Finanzierung der 13. AHV-Rente und zugleich über Geld für die Beseitigung der Heiratsstrafe bei der AHV. Denn seine zuständige Kommission beantragt mit Blick auf die beiden milliardenteuren Vorhaben mehr Mehrwertsteuer und höhere Lohnbeiträge.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) des Ständerats beantragt, in zwei Schritten die Mehrwertsteuer zu erhöhen und die Lohnbeiträge nach oben anzupassen. Sie denkt dabei an die bereits beschlossene 13. AHV-Rente und auch an die mit einer weiteren Volksinitiative verlangte Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe.

Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer

Konkret sollen die Lohnbeiträge an die AHV am 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Weil aber gleichzeitig die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte sinken sollen, würden die AHV-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte steigen.

Parallel dazu soll die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einen Prozentpunkt steigen. Die sofortige erste Erhöhung um einen halben Prozentpunkt soll für die 13. AHV-Rente gebraucht werden. Mit der zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder höhere Plafonierung der AHV-Ehepaar-Renten finanziert werden.

Die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe verlangt die Mitte-Partei mit einer Volksinitiative. Der Bundesrat empfiehlt ein Nein, und er will auch keinen Gegenvorschlag. Müssten zwei volle Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030, machte er dazu geltend.

Verheiratete erhalten heute höchstens 150 Prozent der AHV-Maximalrente, derzeit 3780 Franken. Das Parlament hat über diese Initiative noch nicht entschieden.

Der Bundesrat dagegen will zur Finanzierung der 13. AHV-Rente lediglich die Mehrwertsteuer erhöhen, um 0,7 Prozentpunkte auf 8,8 Prozent. Er erwartet, dass die 13. Rente im Jahr der Einführung rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 knapp 5 Milliarden Franken kosten wird. Weil dafür die Verfassung geändert werden muss, haben in letzter Instanz Volk und Stände über die Erhöhung zu entscheiden.

Eine bürgerliche Minderheit im Ständerat will eine bis 2030 befristete Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte, aber keine Finanzierung von zusätzlichen Ehepaar-Renten. Eine weitere Minderheit der Ständeratskommission will nicht auf die Finanzierungsvorlage eintreten.

AHV-Bundesbeitrag soll gleich bleiben

Weiter möchte die SGK-S ins Gesetz schreiben, dass der AHV-Ausgleichsfonds neu in der Regel nicht unter 80 Prozent statt wie heute nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf. Wäre ein Absinken unter die kritische Marke absehbar, müsste der Bundesrat den Räten Vorschläge für eine Stabilisierung machen.

Sollte das Vermögen des Fonds tatsächlich unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, müsste der Bundesrat eine weitere Erhöhung der Beitragssätze um bis zu 0,4 Prozentpunkte vornehmen. Den heutigen Bundesbeitrag an die AHV will die SGK-S im Gegensatz zum Bundesrat nicht senken.