Der Ständerat überwies am Donnerstag oppositionslos zwei entsprechende Motionen an den Bundesrat. Flavia Wasserfallen (SP/BE) führte dazu aus, bisher würden die Krankenkassen in der Grundversicherung 47 Franken für die Tätowierung eines Brustwarzenhofs bezahlen. Das decke aber den Aufwand der speziell ausgebildeten Dermapigmentologinnen und Dermapigmentologen von ein bis zwei Stunden nicht.
Kostendeckend wären rund 900 Franken. Es sei nicht akzeptabel, dass Frauen, die an Brustkrebs erkranketn, diskriminiert würden und ihnen der Zugang zu notwendigen Leistungen aus finanziellen Gründen verbaut werde. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, gemäss dem neuen Tarifsystem Tardoc würden die Krankenkassen die Tätowierung mit 136 Franken entschädigen.