Oppositionslos hiess der Ständerat am Montag ein Postulat der Rechtskommission (RK-S) gut. Beim Verfassen des Berichts soll der Bundesrat Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, die Anwaltschaft, die Wirtschaft und auch die Wissenschaft einzubeziehen. Auch soll er aufzeigen, wie eine schweizerische Regelung aussehen könnte.
Die aufgeschobene Anklageerhebung ermöglicht es beschuldigten Unternehmen, eine Anklage gegen sich aufzuschieben, wenn sie ein Bussgeld zahlen und sich verpflichten, die vorgeworfenen Mängel zu beheben. Erfüllt das Unternehmen am Ende einer gesetzten Frist seine Zusagen, kann es eine Verurteilung vermeiden.
Damit könnten Unternehmen mit einer Verurteilung verbundenen Kollateralschäden entgehen, schrieb die Rechtskommission zum Vorstoss. Erfüllen die Beschuldigten hingegen die Voraussetzungen nicht, wird Anklage erhoben.
Aufgeschobene Anklageerhebungen sind in den USA als "Deferred Prosecution Agreement" und in Frankreich als "Convention judiciaire d’intérêt public" bekannt, wie die Rechtskommission schrieb. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden.