(sda) Der Ständerat ist einverstanden, dass sich die Schweiz am Mechanismus beteiligen kann, um EU-Länder zu entlasten, in denen viele Geflüchtete ankommen. Er fällte den Entscheid im Zusammenhang mit dem EU-Migrations- und Asylpakt.

Teile des EU-Migrations- und Asylpakts muss die Schweiz als Schengen-/Dublin-Staat übernehmen. Der Solidaritätsmechanismus unter den EU-Staaten hingegen ist für die Schweiz nicht bindend. Er sieht die Übernahme von Geflüchteten und Migranten bei starkem Andrang, Geldmittel oder auch operative Hilfen vor.

Der Ständerat unterstützte am Mittwoch mit klaren Mehrheiten die Übernahme der neuen Vorschriften durch die Schweiz. Mit 37 zu 6 Stimmen sagte er zudem grundsätzlich Ja zur Beteiligung am EU-Solidaritätsmechanismus. Der Nationalrat hatte sich im Juni dagegen ausgesprochen. Er hat nun erneut darüber zu entscheiden.

Eine Brücke für den Nationalrat

Der Ständerat folgte der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) und stellte Bedingungen für eine Beteiligung, unter anderem zum Funktionieren des Dublin-Systems. Er tat dies nicht zuletzt, um dem Nationalrat eine Brücke zu bauen.

Bedenken, dass sich die Schweiz zu leichtfertig beteiligen könnte, habe die Staatspolitische Kommission mit diesem Kompromiss aufzunehmen versucht, sagte Sprecherin Petra Gössi (FDP/SZ). Auf Antrag einer Minderheit präzisierte der Rat als Voraussetzung, dass sich die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten an Übernahme- und Rückübernahme-Pflichten halten.

Die Schweiz kann sich am Solidaritätsmechanismus zudem nur beteiligen, wenn der Zuwanderungsartikel in der Verfassung eingehalten wird. Zudem sind die Kantone zu konsultieren. Auch die finanziellen Folgen eines Mitmachens müssen im Auge behalten werden.

Eine Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) wollte auf den Passus zum Solidaritätsmechanismus verzichten. Er forderte ein Signal an die Schweizer Bevölkerung statt an die EU. Denn trotz Entspannung beim Bund seien die Gemeinden am Anschlag. Eine Vorlage für den Solidaritätsmechanismus sei auch nach geltendem Recht möglich.

Die Schweiz profitiert

Vom Solidaritätsmechanismus profitiere die Schweiz unmittelbar, sagten die Befürworter im Rat und auch Justizminister Beat Jans. "Ob und wie wir uns beteiligen wollen, entscheiden wir jedes Jahr selbst", führte Jans aus. Ein Lob spendete er der Arbeit in der Kommission. "Sie war geprägt davon, eine Lösung zu finden."

Der EU-Migrations- und Asylpakt soll das europäische Migrations- und Asylsystem effizienter und solidarischer machen. Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat muss sich die Schweiz in gewissen Bereichen daran beteiligen. Fünf der zehn Rechtstexte sind für die Schweiz ganz oder teilweise verbindlich.

Ziel der Reform ist es, die irreguläre Migration nach Europa einzudämmen und mit harmonisierten und effizienten Asylverfahren die Sekundärmigration im Schengen-Raum zu verringern. Etwa sollen die Fristen für die Klärung der Zuständigkeit verkürzt werden. Dadurch können Asylsuchende rascher an einen anderen Staat überstellt werden.

Eine revidierte Verordnung von Eurodac führt dazu, dass Gesichtsbilder und Fingerabdrücke aller Personen ab dem sechsten Lebensjahr in einer Datenbank erfasst werden. Bisher wurden die Daten von Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren erfasst. Eurodac ist eine zentrale Datenbank der EU für Asylangelegenheiten.

Umsetzung ab 2026

Die Eu will den Migrations- und Asylpakt ab Juni 2026 umsetzen. Mache die Schweiz nicht mit, sei sie nicht mehr Teil des Dublin-Asylsystems, sagte SPK-S-Sprecherin Petra Gössi im Ständerat. Es wäre dann mit mehr Asylgesuchen zu rechnen.

Ungleich auf die Länder verteilte Geflüchtete hätten in der EU für Spannungen gesorgt, erinnerte Jans an den Beginn der Verhandlungen für den Migrations- und Asylpakt. "Dass er zustande kam, ist eine grosse europäische Leistung." Er setze neue Massstäbe für den Schutz von Geflüchteten und stärke den Schutz an den Aussengrenzen.