Die Debatte im Nationalrat dürfte spannend werden. Denn die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) schlägt mit 13 zu 12 Stimmen vor, den "Dreizehnten" nur über eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren, so wie es der Bundesrat will.
Die Erhöhung will die Kommission allerdings bis 2030 befristen. Sie entschied das nach Kenntnisnahme von neuen Finanzperspektiven der AHV und der Feststellung, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen dürften als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft erwartet worden war. Es brauche deshalb lediglich eine Übergangsfinanzierung, findet die Mehrheit.
Der Ständerat hingegen will für die Finanzierung der 13. AHV-Rente die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt und die Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte erhöhen. Dieses Konzept beschränkt sich nicht auf die 13. AHV-Rente, sondern berücksichtigt auch eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung des Ehepaar-Plafonds.
Minderheiten in der Nationalratskommission beantragen, dem Ständerat zu folgen oder aber - angesichts der verbesserten finanziellen Aussichten für die AHV - die Werte des Finanzierungskonzepts der kleinen Kammer nach unten anzupassen.
Auch ein höheres Rentenalter kam in der vorberatenden Kommission auf den Tisch. Eine starke Minderheit will fordern, die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte und das Renten-Referenzalter um ein halbes Jahr zu erhöhen, sobald der AHV-Ausgleichsfonds auf unter 90 Prozent einer Jahresausgabe sinkt.
Auf die vom Bundesrat verlangte Kürzung des Bundesbeitrages an die AHV will die SGK-N verzichten. So beschloss es in der vergangenen Sommersession schon der Ständerat.