Der Nationalrat hat am Mittwoch stillschweigend Ja gesagt zu einer parlamentarischen Initiative von Philippe Nantermod (FDP/VS). Heute müssten unverheiratete Elternpaare eine gemeinsame Erklärung abgeben, um die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind zu begründen, machte Nantermod geltend.
Bis zum Vorliegen dieser Erklärung oder bis die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) bei Uneinigkeit der Eltern eine Verfügung erlässt, bleibe das Sorgerecht bei der Mutter. Dagegen übten Verheiratete die elterliche Sorge ab der Geburt ihres Kindes gemeinsam aus.
Nantermod begründete seine Forderung mit der steigenden Zahl von unverheirateten Elternpaaren. Jedes dritte Kind werde heute ausserehelich geboren, und dieser Anteil dürfte noch steigen. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) stellte sich hinter die Forderung.
Viele Entscheide stünden bei der Geburt des Kindes an und müssten gemeinsam getroffen werden, begründete die Kommission dies. Zudem entspreche die gemeinsame elterliche Sorge der Praxis. Sie gelte auch nach den meisten Scheidungen. Verheiratete und unverheiratete Elternpaare sollten dieselben Rechte und Pflichten haben.
Nach dem Ja des Nationalrats geht die Initiative an die Rechtskommission des Ständerates (RK-S). Diese hatte die Forderung zunächst abgelehnt und hat sich jetzt erneut damit zu befassen.