Die Svp will die Verfassung mit einem Artikel zur "nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung" ergänzen. Demnach soll die Bevölkerungszahl der Schweiz 2050 zehn Millionen Menschen nicht überschreiten dürfen. Wohnen vor dem genannten Jahr 9,5 Millionen Menschen im Land, müssten Bundesrat und Parlament handeln.
Über 100 Rednerinnen und Redner
Etwa dürften dann vorläufig Aufgenommene keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und auch nicht mehr eingebürgert werden. Auch der Familiennachzug würde eingeschränkt. Internationale Abkommen, die zu einem Bevölkerungswachstum führen, müsste die Schweiz mit Blick auf eine Ausnahme- oder Schutzklausel neu aushandeln. Genügt all das nicht, müsste als letzte Massnahme das EU-Freizügigkeitsabkommen gekündigt werden.
Eigentlich ist die Ausgangslage klar: Der Bundesrat und auch die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission lehnen die Initiative ab. Einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag dazu wollen sie nicht. Doch die Initiative dürfte zu reden geben: 115 Ratsmitglieder haben sich auf die Rednerliste setzen lassen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) führte zur Frage eines Gegenvorschlages Abklärungen durch und erntete Kritik von SP, FDP, Grüne und GLP. Eine Kommissionsmehrheit verhindere, dass die Stimmberechtigten bereits Anfang 2026 über die SVP-Initiative entscheiden könnten, schrieben sie.
Anstelle von Diskussionen über einen "inhaltlich schwammigen direkten Gegenvorschlag" brauche es jetzt eine klare Entscheidung. Die Kommission trat schliesslich nicht ein auf die Forderung nach einem Gegenvorschlag. Vertreter der Mitte wollen die Diskussion über einen Artikel zur nachhaltigen Migrationspolitik im Plenum führen.
Mitte-Vertreter für Gegenvorschlag
Sie haben dazu einen Minderheitsantrag eingereicht. Im von ihnen vorgeschlagenen Verfassungsartikel ist ebenfalls die Rede von einer 10-Millionen-Obergrenze. Sobald die Einwohnerzahl 9,5 Millionen überschreitet, muss der Bundesrat handeln.
Etwa müsste die Zuwanderung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtet werden, und das inländische Potenzial an Arbeitskräften müsste besser ausgeschöpft werden. Auch Raumplanung und Infrastruktur werden angesprochen, und als letztes Mittel soll der Bundesrat mit der EU im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens eine nachhaltige Steuerung der Zuwanderung aushandeln.
Der Bundesrat will statt auf einen Gegenvorschlag auf Massnahmen setzen, um Folgen der Zuwanderung abzufedern. Ansetzen will er beim Arbeitsmarkt, im Asylbereich und beim Wohnungsmarkt, und er will auf die mit der EU ausgehandelte Schutzklausel bauen. Diese erlaubt laut Bundesrat Massnahmen, wenn die Zuwanderung negative Folgen hat.