Mit dieser Differenz geht die Revision des Zivilgesetzbuchs wieder an den Nationalrat. Die Einschränkung auf den Ledignamen bedeutet, dass etwa Geschiedene ihren vorherigen als Identifikationsnamen genutzten Namen nicht mehr benutzen können.
Damit setzte sich Beat Rieder (Mitte/VS) mit seinem Minderheitsantrag durch. Er begründete, wenn Verlobte nicht den Ledignamen benutzten, könnten sie letztlich lediglich über die AHV-Nummer identifiziert werden.
Namens der Kommission sagte Isabelle Chassot (Mitte/FR), die Revision gehe auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Nationalrats Luzi Stamm (SVP/AG) aus dem Jahr 2017 zurück. Ziel müsse es sein, Gleichheit bei der Namenswahl zu schaffen. Heute gäben in der Mehrzahl die Frauen bei der Wahl des Familiennamens ihren Namen auf. Das brauche eine liberalere Lösung.
Unbeliebte Revision 2013
Dass das Namensrecht im Interesse der Doppelnamen revidiert werden muss, bestritt der Rat nicht. Deren Abschaffung 2013 kam bei der Bevölkerung schlecht an und erwies sich als Rückschritt. Pirmin Schwander (SVP/SZ) wollte die Vorlage dennoch zurückweisen. Er führte an, der Bundesrat wolle den fraglichen Artikel sowieso bald ändern.
Justizminister Beat Jans wehrte sich gegen eine Aufnahme der Ledignamen. Neben dem nicht mehr möglichen Gebrauch des vorherigen Namens würden auch die Kinder plötzlich anders heissen. Das Namensrecht sei kompliziert und habe eine lange Leidensgeschichte.
Wichtig wäre eine einfache und verständliche Ausgestaltung, was dem Nationalrat gelungen sei. Die Version mit dem Ledignamen benachteilige Frauen weiterhin.
Heute sind Verlobte in der Namenswahl eingeschränkt. Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, können sie nur wählen, ob sie künftig Peter Muster und Petra Muster, Peter Weber und Petra Weber oder Peter Muster und Petra Weber heissen wollen.
Künftig soll die früher bestens akzeptierte und beliebte Option, einen Doppelnamen zu führen, wieder möglich sein. Das eröffnet mehr Möglichkeiten, dass der Name des künftigen Kindes im eigenen Namen enthalten ist. Doppelnamen für Kinder sind nicht vorgesehen.