(sda) Hundert Millionen Franken über vier Jahre soll der Bund in die Schaffung neuer Kita-Plätze stecken. Darauf hat sich das Parlament geeinigt. Das neue Bundesgesetz nimmt Anliegen der Kita-Initiative auf - und soll dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln nehmen.

Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bezüglich Zugang, Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Betreuung von Vorschulkindern schlecht ab. Im Februar 2021 brachte die zuständige Nationalratskommission deshalb einen Vorschlag für künftige Kita-Hilfen ein. Die befristete und mittlerweile mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen sollte dauerhaft im Gesetz verankert werden - mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Fast fünf Jahre, x Kommissionssitzungen und fünf Beratungsrunden in den Räten später steht eine neue Regelung. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen in der Vorlage bereinigt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.

Initiative als Druckmittel

Das Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)". Diese verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent des Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen.

Das breit abgestützte Volksbegehren machte in den vergangenen Jahren Druck auf den baldigen Abschluss einer neuen Kita-Lösung. Das Ziel, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen sollen, war grundsätzlich unbestritten.

Kern des Gegenvorschlags ist eine Betreuungszulage für Eltern von Kita-Kindern, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird. Künftig sollen Eltern von bis zu achtjährigen Kindern eine solche Zulage erhalten. Diese beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichem halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken.

Ständerat diktiert Debatte

Neben der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern sollen mit sogenannten Programmvereinbarungen Angebotslücken geschlossen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen geschaffen werden. Der Bund soll dafür für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal hundert Millionen Franken bereitstellen.

Zuletzt stritten die Räte noch über die Höhe, die Verwendung und die Anwendungsfelder der Fördergelder. Die kleine Kammer setzte sich in weiten Teilen durch.

So soll die Betreuungszulage an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache geknüpft sein. Zudem sollen Eltern von Kindern, die im Ausland betreut werden, nicht von der Zulage profitieren können. Weiter soll die Zulage für Eltern von Kindern mit Behinderungen gemäss übereinstimmendem Entscheid beider Parlamentskammern bis zum doppelten Betrag ausgerichtet werden können.

Frage der Prioritäten

Die nun gefundene Lösung geht deutlich weniger weit als der ursprünglich von der Nationalratskommission angestossene Gesetzesentwurf. Damals war von Kosten für den Bund in Höhe von rund 770 Millionen Franken ausgegangen worden.

Der Bundesrat und die bürgerlich dominierten Ratskammern schwächten die Vorlage ab. Sie argumentierten damit, dass die familienergänzende Kinderbetreuung grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgebenden liege. Zudem erlaube die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein so hohes finanzielles Engagement.

Für die Linke ist die nun gefundene Lösung ein Tropfen auf den heissen Stein. Sie unterstützt weiterhin die Kita-Initiative, da der Gegenvorschlag in ihren Augen eine unzureichende Antwort auf die Bedürfnisse in Sachen familienergänzender Kinderbetreuung darstelle.