Mit 20 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung sagte die kleine Kammer am Mittwoch Nein zum Vorstoss. Das Geschäft ist damit erledigt.
Die Motion wollte die Verfassung dahingehend ändern, wonach Volksinitiativen ihre Wirkung nicht bereits ab dem Datum ihrer Annahme durch Volk und Stände entfalten dürfen. Wirksam werden sollten die Initiativtexte erst ab dem Datum der Inkraftsetzung beziehungsweise nach Ablauf der maximalen Frist, die dem Bundesrat dafür gesetzt wird.
"Rückwirkungsklauseln sind eine Pervertierung des Initiativrechts", sagte Benedikt Würth (Mitte/SG). Sie würden Rechtsprinzipien verletzen, ergänzte er und bezog sich dabei auf einzelne Kantone, welche bereits entsprechende Regelungen kennen.
Motion beschneidet Volksrecht
Aus Sicht der ablehnenden Mehrheit sollten Volksinitiativen mit Rückwirkungsklauseln am besten politisch bekämpft und nicht für ungültig erklärt werden. Die Möglichkeit einer Ungültigkeitserklärung solcher Initiativen käme einer Beschneidung der Volksrechte gleich.
Befürworter und Gegner teilten die Idee der Motion. Letzten Endes sei aber nicht ganz klar, was die Motion denn wolle. "Im Titel wird etwas anderes gefordert, als nachher im Motionstext", bemerkte Pierre-Yves Maillard (SP/VD). Im Titel gehe es um das Verbot von Rückwirkungsklauseln von Volksinitiativen. Im Text hingegen gehe es um die Wirkung ab dem Datum der Annahme der Volksinitiative durch Volk und Stände, was nicht ganz dasselbe sei.
Bereits mehrmals wurde ein Verbot von Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen abgelehnt. Zwar seien Volksinitiativen mit Rückwirkungsklauseln problematisch, da sie den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz infrage stellten, hiess es damals wie heute. Zugleich würden so aber auch sinnvolle und begünstigende Rückwirkungen ausgeschlossen, argumentierte der Bundesrat.
Erbschaftssteuer sorgte für Diskussionen
Diskussionen über eine Rückwirkung gab es kürzlich rund um die Juso-Erbschaftssteuerinitiative. Sie forderte die Einführung einer Erbschaftssteuer von fünfzig Prozent auf Vermögen ab fünfzig Millionen Franken, was auch Familienunternehmen getroffen hätte.
Gleichzeitig sah sie auch Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung vor, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz. Diese hätten gemäss Initiativtext rückwirkend auf den Abstimmungstag in Kraft gesetzt werden sollen.
Der Bundesrat schrieb im Abstimmungskampf, dass bei einer Annahme der Initiative eine Umsetzung in jedem Fall die verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben und namentlich auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit erfüllen müsste. Ausserdem war fraglich, ob die Rückwirkung auch für die geforderten Massnahmen zur Steuervermeidung gegolten hätte.
Dass diese Abstimmung auch Auslöser für Poggias Motion war, nervte Mathias Zopfi (Grüne/GL): "Es scheint mir politisch nicht genügend sensibel zu sein, diese Motion im Anschluss an eine Abstimmung zu bringen." Es bestehe die Gefahr, dass sich die Ideologiegräben aus der Abstimmung weiterzögen.