Die Ständerat überwies die Motion von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP/VD) am Donnerstag oppositionslos, der Nationalrat hatte sie im Mai angenommen. Hintergrund des Auftrags waren namentlich Gesuche Asylsuchender aus Georgien, die für medizinische Behandlungen in die Schweiz gereist waren.
De Quattro sprach im Nationalrat von Personen aus Georgien, die in der Schweiz eine Organtransplantation vornehmen lassen wollten. Ihr Wohnkanton Waadt riskiere, dafür pro Person 300'000 Franken aufwenden zu müssen. Auch berichtete sie von Asylsuchenden, die sich zahnärztlich oder kieferorthopädisch behandeln liessen.
"Diese Fälle mögen sehr tragisch sein. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft erfüllen", hatte die Staatspolitische Kommission des Ständerates dazu geschrieben. Das Asylsystem solle nicht durch Personen ohne Chance auf Asyl belastet werden.
Asylgesuche für eine medizinische Behandlung stellen in den Worten der Ständeratskommission einen "offensichtlichen Missbrauch" des Asylsystems dar. Sie dürften nicht toleriert werden.
Justizminister Beat Jans verwies auf die Asylstrategie 2027. Dort sei unter anderem festgehalten, dass Massnahmen entwickelt werden sollten, um nicht Schutzbedürftige gar nicht erst zum Asylsystem zuzulassen.
Dazu gehörten auch Personen, die rein medizinisch begründete Asylgesuche einreichten, sagte Jans. Er beantragte ein Ja zur Motion, auch im Namen der Kantone, Städte und Gemeinden.