(sda) Die Verweigerung des Besuchsrechts für nicht sorgeberechtigte Väter und Mütter bei ihren Kindern soll ein Straftatbestand werden. Der Ständerat hat dazu eine Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) an den Bundesrat überwiesen, auf Antrag einer Minderheit.

Persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu unterhalten, sei ein grundlegendes Kinderrecht, das unter dem Schutz der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe, machte Nantermod zur Motion geltend. Der Bundesrat muss nun handeln, obwohl er die Motion abgelehnt hatte.

Im Ständerat setzte sich eine bürgerliche Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) mit 23 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung durch. Schwander berichtete von Fällen, in denen Besuche des Kindes beim Vater oder der Mutter mit Ausreden verhindert würden, die nicht beweisbar seien.

Unterstützung erhielt er von Marianne Binder-Keller (Mitte/AG). Vätern könnten ihre Kinder innert kürzester Zeit aus den Augen verlieren, weil Mütter nicht genügend verantwortungsbewusst seien, eine tragfähige Lösung für Besuche zu finden. "Ein Kind hat ja beide Partner verdient, auch wenn sich die beiden Partner trennen."

Die unterlegene Mehrheit fand hingegen, dass Bestrafungen nicht das richtige Mittel seien, wenn getrennte oder geschiedene Paare Besuche ihrer Kinder bei der Partnerin oder beim Partner verweigerten. Fragile Familiensituationen dürften mit der Einführung einer Strafbestimmung noch komplizierter werden.

Bundesrat will keine Strafnorm

Der Bundesrat beantragte ein Nein zur Motion. Eine Strafnorm für Väter und Mütter, die die Ausübung des Besuchsrechts verhinderten, sei bereits diskutiert, aber verworfen worden, hielt er dazu fest.

Justizminister Beat Jans sagte im Rat, die Mehrheit der zuständigen Stellen der Kantone sei gegen eine Strafnorm. Das habe eine Umfrage ergeben. Es lasse sich nicht beweisen, dass das Kind selbst den Besuch verweigere. "Das betroffene Kind in ein strafrechtliches Verfahren einzubeziehen, ist eine grosse Herausforderung."

Eine Lösung des Problems über das Strafrecht sei nicht möglich, gab Jans zu bedenken. Vielmehr sollte darauf hingearbeitet werden, dass Elternpaare miteinander kommunizierten und sich einigten. Für den Bundesrat führe der Weg zur Lösung über eine verstärkte Mediation.