Er hat am Montag einer Motion von Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) zugestimmt, welche nach diesem doppelten Ja der beiden eidgenössischen Räte zur Umsetzung an den Bundesrat geht. Mit 41 zu null Stimmen bei einer Enthaltung stimmte ihr die kleine Kammer zu.
Die Landesregierung erhält mit der Motion die Aufgabe, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung anzupassen.
Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) sagte als Sprecherin der vorberatenden Kommission für Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S), es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Laut einem Bericht des Bundesrats hätten diese Leistungen die obligatorischen Krankenpflegeversicherungen im Jahr 2024 knapp 55 Millionen Franken gekostet.
Die Daten wiesen zudem darauf hin, dass die Zunahme der Pflegestunden auf wenige private Organisationen zurückzuführen sei, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert hätten. Das sei besonders problematisch.
Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion, doch zeigte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat Verständnis für das Anliegen von Stände- und Nationalrat. Sie sagte, man müsse handeln, doch auch berücksichtigen, dass langfristig die Gesellschaft auf Pflegeleistungen Angehöriger angewiesen sein könnte.
Nach einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2006 - heute Teil des Bundesgerichts - weitete sich die Anstellung und Entlöhnung pflegender Angehöriger erheblich aus. Pflegende Angehörige können sich seither von einer Spitex-Organisation anstellen und bezahlen lassen.