(sda) Der Ständerat will Adoptivmütter beim Kündigungsschutz besserstellen. Er hat sich am Donnerstag für eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Tessin ausgesprochen.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid knapp mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit einer knappen Minderheit ihrer Rechtskommission bestehend aus der Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot und Vertreterinnen und Vertretern von SP und Grünen.

Als Nächstes muss sich die zuständige Kommission des Nationalrats mit der Standesinitiative befassen. Arbeitnehmerinnen darf heute während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht gekündigt werden. Adoptivmütter hingegen geniessen keinen spezifischen Kündigungsschutz in der Zeit, nachdem sie ein Kind bei sich aufgenommen haben. Adoptiveltern haben lediglich Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub.

Der Kanton Tessin möchte diese Ungleichbehandlung beseitigen. Er begründet dies unter anderem mit dem Rückgang der Zahl der Adoptionen im Tessin. Zwischen 2006 und 2016 sei diese um 70 Prozent gesunken. In der Begründung der Standesinitiative wird zudem auf die Rechtslage in Italien hingewiesen. Dort sind heute im ersten Jahr nach Aufnahme eines Kindes Kündigungen verboten.

Die Rechtskommission des Ständerats empfahl die Standesinitiative mit 7 zu 5 Stimmen zur Ablehnung. Ihre Mehrheit argumentierte, der heute geltende Kündigungsschutz diene in erster Linie dem Schutz von Müttern, die nach Schwangerschaft und Geburt ein Neugeborenes betreuten.

Bei Adoptionen seien die Kinder oft älter, meist lebten sie schon vor der Adoption bei ihren künftigen Eltern. An den Zeitpunkt der formellen Adoption anzuknüpfen, sei daher wenig sinnvoll. Entscheidend für den Rückgang von Adoptionen seien die hohen administrativen Hürden.

Man solle diese Frage nicht mit jener des Mutterschutzes vermischen, sagte Mehrheitssprecher Pirmin Schwander (SVP/SZ). Denn dabei gehe es um medizinische Phänomene. Die Kommission habe keine Hinweise darauf gefunden, dass missbräuchliche Kündigungen tatsächlich ein Problem seien, auch die Initianten verfügten dazu über keine Zahlen.

Die letztlich siegreiche Kommissionsminderheit vertrat dagegen die Ansicht, die Ankunft eines Kindes habe in jedem Fall Auswirkungen auf die berufliche Situation der betroffenen Frau. Zudem sei der Adoptionsprozess langwierig und mit erheblichem Aufwand verbunden. Darum müsse man neue Adoptivmütter vor missbräuchlichen Kündigungen schützen.

Isabelle Chassot (Mitte/FR) sagte im Namen der Minderheit, das Thema verdiene die Aufmerksamkeit des Parlaments. Die von der Mehrheit erwähnten Unterschiede zur Situation leiblicher Mütter könne man in einer zweiten Phase diskutieren.

Nicht nur Neugeborene, auch etwas ältere Kinder bräuchten teils permanente Betreuung, etwa wenn sie sich in einer ihnen unbekannten Kultur wiederfänden, gab Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) zu bedenken.

Für ein Ja warb auch Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU). Der Aufwand, wenn jemand ein Kind aufnehme, könne Absenzen bei der Arbeit bedeuten. Dies betreffe noch immer besonders Frauen. Die Initiative anzunehmen, biete die Gelegenheit, das Problem genauer zu betrachten und Lösungen zu suchen.