Mit 106 zu 82 Stimmen bei acht Enthaltungen vollzog die grosse Kammer am Freitag eine Kehrtwende. Sie folgte damit der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission.
Vor zwei Jahren war das Parlament noch für eine Neuregelung bei den ausländerrechtlichen Folgen von Sozialhilfebezug. Ausländerinnen und Ausländer, die zehn Jahre oder länger im Land leben und unverschuldet Sozialhilfe beziehen, sollten deswegen ihre Aufenthaltsbewilligung nicht mehr aufs Spiel setzen müssen. Ausgenommen gewesen wären nur Fälle, in denen jemand die Sozialhilfeabhängigkeit selbst provoziert.
Rückzieher nach Vernehmlassung
Nach der Vernehmlassung hatte die zuständige Kommission allerdings einen Rückzieher gemacht. 15 Kantone, die bürgerlichen Parteien sowie der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnten in der Vernehmlassung das neu geplante Regime ab. Sie sahen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da ohnehin schon eine Prüfung der Verhältnismässigkeit im Einzelfall vorgesehen sei.
Den Anstoss zu der Vorlage hatte eine Initiative von Samira Marti (SP/BL) gegeben. Sie argumentierte, die drohende Wegweisung wegen Sozialhilfebezug bringe Menschen dazu, auf nötige Unterstützung zu verzichten. Gerade die Corona-Krise habe diese Problematik nochmals verschärft.
Beziehe jemand aus Mangel an Alternativen dennoch Sozialhilfe, komme es zu schwerwiegenden Härtefällen. Familien würden auseinandergerissen. Kranke Menschen würden nach vielen Jahren aus der Schweiz weggewiesen, auch wenn diese längst zu ihrer Heimat geworden sei.
Ursprünglich schlug die Nationalratskommission zur Umsetzung der Initiative vor, im Ausländer- und Integrationsgesetz die Rechtsprechung des Bundesgerichts im Gesetz festzuschreiben. Demnach müssen im Hinblick auf einen möglichen Widerruf des Aufenthaltsrechts in jedem Fall die Ursachen und das Ausmass des Verschuldens an einer Sozialhilfeabhängigkeit geprüft werden. Die ursprünglich in Martis Initiative vorgesehene Frist war in der von der Kommission ausgearbeiteten Vorlage nicht mehr erhalten.
Unerbittliche Regel
"Den einen geht diese Vorlage zu weit, den anderen zu wenig weit", sagte Mehrheitssprecher Gerhard Pfister (Mitte/ZG) im Rat. Es sei nicht zielführend, sie weiter zu verfolgen.
Jean Tschopp (SP/VD) erinnerte im Namen der Minderheit an jene Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit zu wenig zum Leben haben. Die heutige Regel sei unerbittlich. "In diesem Fall haben wir es nicht mit Kriminellen zu tun, sondern mit Menschen, deren einziges Vergehen darin besteht, dass sie einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben."