(sda) Der Ständerat folgt dem Nationalrat in der Differenzbereinigung zum dringlichen Bundesgesetz zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana. Nach dem Willen des Parlaments sollen somit alle Angehörigen von Verstorbenen sowie Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten.

Auch der Ständerat sprach sich am Dienstag in der Differenzbereinigung dafür aus, den Solidaritätsbetrag nicht nur Angehörigen von Todesopfern und den infolge des Brandes stationär behandelten Personen zuzusprechen, sondern - im Härtefall - auch den ambulant im Spital Behandelten. Den entsprechenden Vorschlag seiner Rechtskommission hatte der Nationalrat am Montag angenommen.

Nach der Ständeratsdebatte vom vergangenen Mittwoch war dies unklar geblieben. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprachen sich: Der Ständerat stimmte im Rahmen des dringlichen Bundesgesetzes zwar für die Ursprungsversion des Bundesrates, wonach jede Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hatte, der Pauschalbetrag ausgerichtet wird.

Maximal 7,8 Millionen Franken für Soforthilfe

Im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses hatte die kleine Kammer allerdings für den Betrag in der Höhe von maximal 7,8 Millionen Franken votiert - was in der Theorie maximal 50'000 Franken für alle bei dem Brand schwer Verletzten, also auch den ambulant Behandelten sowie den Angehörigen der Toten, entspricht.

Bei dem Brand in der Bar "Le Constellation" in Crans-Montana in der Silvesternacht kamen 41 Menschen ums Leben, 115 Personen mussten sich wegen Verletzungen im Spital behandeln lassen - 85 von ihnen stationär.

Beteiligung an Vergleichen bleibt offen

Bereits davor gutgeheissen hatten die eidgenössischen Räte zudem Nachtragskredite im Umfang von gut 14,5 Millionen Franken. Darin enthalten sind zum einen die 7,8 Millionen Franken für die Soforthilfe an die Opfer, wie zum anderen auch die Deckung der Kosten für die Einrichtung eines Runden Tisches und die Unterstützung kantonaler Opferhilfestellen.

Keine Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat gab es auch bei der Klärung der Modalitäten für den Runden Tisch und zur der Frage einer allfälligen finanziellen Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Diese Punkte sollen in einen separaten Entwurf fliessen, über den erst später entschieden werden soll. Der Bundesrat möchte dafür maximal 20 Millionen Franken aufwenden.

Das Geschäft ist somit bereit für die Schlussabstimmung.