Mit 122 zu 69 Stimmen stimmte der Nationalrat am Mittwoch einer Motion von SVP-Ständerat Jakob Stark (TG) zu, aber in abgeschwächter Form.
Stark verlangte mit seiner im Ständerat angenommenen Motion, dass Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Personen ohne Aufenthaltspapiere frühestens nach zehn Jahren in der Schweiz ein Härtefallgesuch für Aufenthaltspapiere stellen können.
Im Nationalrat unterstützten aber lediglich SVP und FDP diese Forderung. Für vorläufig Aufgenommene würden Rückkehrmöglichkeiten nur selten geprüft, obwohl sie für eine begrenzte Zeit aufgenommen seien, sagte Christoph Riner (SVP/AG). Nach fünf Jahren könnten sie ein Härtefallgesuch stellen. "Das setzt Fehlanreize."
Eine knappe Ratsmehrheit bevorzugte ein differenziertes Vorgehen. Eine Wartezeit von zehn Jahren befürwortete sie bei Sans-papiers oder Papierlosen. Bei Asylsuchenden soll hingegen die Frist bis zur Möglichkeit, ein Aufenthaltsgesuch zu stellen, von fünf auf acht Jahre verlängert werden. Für Familien mit minderjährigen Kindern. die die Schule besuchen, soll es kürzere Fristen geben.
Bei vorläufig Aufgenommenen hingegen will die Mehrheit die Wartefrist bis zu einem Gesuch bei mindestens fünf Jahren belassen. Die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, sei für vorläufig Aufgenommene ein Anreiz, in der Schweiz Fuss zu fassen und sich zu integrieren, argumentierte sie.
Eine rot-grüne Minderheit hätte die Motion ganz ablehnen wollen, unterlag aber klar. Die Massnahme erschwere die Integration von Menschen, die lange in der Schweiz lebten, sagte Greta Gysin (Grüne/TI). Die vorgeschlagene Massnahme sei falsch und würde für Betroffene zu jahrelanger Unsicherheit und Prekarität führen.
Heute sind Härtefallgesuche nach mindestens fünf Jahren möglich. Nach Angaben des Bundes besteht aber kein Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung nach einer bestimmten Zeit in der Schweiz. Asylsuchenden oder Sans-papiers wird laut Bundesrat nur eine Bewilligung erteilt, wenn sie gut integriert sind.
Über die abgeänderte Motion hat nun wieder der Ständerat zu entscheiden.