​Präimplantationsdiagnostik. Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Ob und wie weit die Präimplantationsdiagnostik (PID) künftig erlaubt sein soll, war in beiden Räten umstritten. Eine jeweils deutliche Mehrheit trat auf die Vorlage ein. Eine wichtige Kontroverse bestand in der Frage, welche Embryonen untersucht werden dürfen. Der Ständerat folgte zunächst dem restriktiven Vorschlag des Bundesrates, wonach nur Paare mit einer genetischen Veranlagung, deren Kinder von einer schweren Erbkrankheit betroffen sein könnten, die PID nutzen dürfen. Der Nationalrat weitete diese Möglichkeit aus auf alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen und die damit mit einem Screening Embryos mit Chromosomenfehlern ausscheiden können. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat in dieser Frage dem Nationalrat an. Statt maximal acht zu entwickelnde Embryonen pro Behandlung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, einigten sich die Räte auf eine Obergrenze von zwölf.

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Resultate der Volksabstimmung

 

Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes

In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss, der dazu aufruft, die Stipendieninitiative abzulehnen (Entwurf 1), im Nationalrat mit 135 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen und im Ständerat mit 32 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes (Entwurf 2), welche den indirekten Gegenvorschlag zur genannten Volksinitiative darstellt, wurde im Nationalrat mit 138 zu 53 Stimmen bei 4 Enthaltungen und im Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Unzufrieden mit dem von den eidgenössischen Räten verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag, hat der VSS an seiner Volksinitiative festgehalten.

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Resultate der Volksabstimmung

 

Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative

Die eidgenössische Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» wurde am 15. Februar 2013 eingereicht. Die Initiative fordert die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese soll auf Nachlässen und Schenkungen über zwei Millionen Franken zu einem Satz von 20 Prozent erhoben werden. Die Erhebung und der Bezug der Steuer erfolgen durch die Kantone. Der Ertrag der Steuer geht zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zu einem Drittel an die Kantone. Witwen und Witwer, überlebende eingetragene Partnerinnen und Partner sowie von der Gewinnsteuer befreite juristische Personen sind von der Steuer befreit. Ebenso ausgenommen sind Schenkungen bis 20’000 Franken pro Jahr und beschenkte Person. Ansonsten sind Schenkungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass anzurechnen. Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so hat der Gesetzgeber für deren Besteuerung besondere Ermässigungen vorzusehen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.

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Resultate der Volksabstimmung

 

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung

In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 109 zu 85 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten alle Mitglieder der SVP-Fraktion und alle Grünliberalen sowie eine Mehrheit aus der Fraktion der FDP-Liberalen. Der Ständerat stimmte mit 28 zu 14 Stimmen zu.
Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen und kam am 27.01.2015 mit 91'308 gültigen Unterschriften formell zustande.

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Resultate der Volksabstimmung

 

 

Ab 2015 wird keine Zusammenstellung der Abstimmungsparolen mehr geführt.