Das Majorzsystem (= Mehrheitswahlrecht) ist ein Entscheidungsmodus, der Jahrhunderte lang als das einzig mögliche Mass zur Messung der Willensbildung galt. Der Sieg einer Wahl fiel dabei jeweils demjenigen zu, welcher die Mehrheit der Stimmen auf seiner Seite vereinigte. In der Schweiz brauchte es drei Volksabstimmungen, bis sich das Volk schliesslich dazu entschied, die Nationalratswahlen künftig in einem neuen System, dem Proporz, durchzuführen.

Das Proporzsystem (= Verhältniswahlrecht) kam erst zu dem Zeitpunkt auf, als Methoden entwickelt wurden, mit denen man nachweisen konnte, dass – und wie – sich die Sitzverteilung unter diesem neuen Wahlsystem verändern würde. Damit stieg Ende des 19. Jahrhunderts auch das Verlangen, auf dieses Wahlsystem umzusteigen, um die Sitze «gerechter» unter den Parteien zu verteilen und Minderheiten weniger zu benachteiligen. Der Proporz geht dabei grundsätzlich vom Postulat aus, den beim Majorzsystem (= Mehrheitswahlrecht) zu kurz kommenden Minderheiten eine ihrer zahlenmässigen Stärke entsprechende Repräsentation zuzusichern.

Erste Simulationsrechnungen Ende des 19. Jahrhunderts

Man begann mit Hilfe von Simulationsrechnungen (mehr oder weniger genau) zu eruieren, inwiefern sich die Sitzungsverteilung beim Umstieg vom Majorz- auf das Proporzwahlsystem verändern würde. Die erste Berechnung wurde 1878 von Eduard Gonin durchgeführt. Sie beschränkte sich jedoch auf 28 Wahlkreise und war sehr ungenau. Dies veranlasste den Obwaldner Politiker Josef Durrer in den 1880ern dazu, selber eine Berechnung durchzuführen, um fundierter aufzuzeigen, wie stark das Majorzsystem die Minderheiten benachteiligte. Er stellte die Zahlen für insgesamt vier Wahlen zusammen (1881 – 1890). Nach dieser Berechnung und der erneuten Enttäuschung der Minderheiten bei den Wahlen 1890 kamen nun erste direkte Angriffe gegen das bestehende Majorzsystem auf.

Besonders die benachteiligten Sozialdemokraten begannen in der Folge, diese Ungerechtigkeiten zahlenmässig durch Proporzrechnungen genau zu beziffern. In ihren Ausrechnungen müssen sie zum Ergebnis gekommen sein, dass ein Umstieg auf das Proporzwahlsystem tatsächlich zu einer grösseren Umverteilung führen könnte. Aus taktischen Gründen jedoch betonten sie, dass der Freisinn auch beim Proporzwahlsystem in seiner Mehrheitsstellung nur leicht tangiert werden würde.
Das Statistische Büro kam bei seinen Berechnungen jedoch zu einer Gesamtverteilung, die sich kaum von der bestehenden unterschied.

Erst beim dritten Anlauf setzt sich der Proporz durch

Am 4. November 1900 lehnte das Schweizervolk eine erste Proporzinitiative ab. Auch die zweite Initiative, über die am 23. Oktober 1910 abgestimmt wurde, hatte keine Chance – obwohl das Ständemehr erreicht wurde. Am 13. Oktober 1918 dann stimmten Volk und Stände der dritten Initiative über die Proporzwahl des Nationalrates mit 66,8% Ja-Stimmen deutlich zu.

Die ersten Proporzwahlen auf nationaler Ebene fanden 1919 statt und führten – entgegen verschiedenen vorangegangenen Berechnungen zu Beginn des 20. Jahrhundert – zu einer massiven Veränderung der Kräfteverhältnisse im Nationalrat. Die Radikal-Liberalen (heute FDP) verloren nahezu die Hälfte ihrer Sitze. Zu den Gewinnern gehörten die Sozialdemokraten (SP) und die Bauernpartei (heute SVP).

Sitzverteilung bei den Nationalratswahlen 1917 (Majorz) und 1919 (Proporz):

JahrSoz.dem.Freisinn.LiberaleKath.Kons.BGBAndereTotal
1917201031242412189
19194160941299189

Die vier grössten Parteien blieben nach der ersten Proporzwahl 1919 bis 1991 je ungefähr gleich gross. Ab 1995 wuchs die SVP zur wählerstärksten Partei.

Einzigartigkeit der Nationalratswahlen in der Schweiz

Bemerkenswert bei der Ausgestaltung der Proporzwahlregeln ist die den Wählerinnen und Wählern gewährte Freiheit, Kandidaten zu streichen, doppelt aufzuschreiben (kumulieren) oder von anderen Parteilisten zu übernehmen (panaschieren). Damit bestimmen nicht vor allem die Parteien, sondern das Schweizervolk, welche Personen in den Nationalrat gewählt werden.