Die Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie" (98.065n) verlangt, dass in Zukunft Volksinitiativen in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs spätestens zwölf Monate nach ihrer Einreichung Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten sind. Die Frist kann mit Zustimmung des Initiativkomitees um höchstens ein Jahr verlängert werden, sofern die Bundesversammlung einen Gegenentwurf unterbreitet. Am 1. April 1997 sind neue Bestimmungen in Kraft getreten, wonach eine Volksinitiative spätestens nach drei Jahren und drei Monaten zur Abstimmung gebracht werden muss. Im Falle eines Gegenentwurfs kann die Frist um ein Jahr verlängert werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass zuerst Erfahrungen mit diesen neuen verkürzten Fristen gesammelt und ausgewertet werden müssen. Erst dann könne wieder über eine allfällige weitergehende Verkürzung der Behandlungsfristen diskutiert werden. Die vorliegende Volksinitiative ist das erste Volksbegehren, auf das die neuen Bestimmungen Anwendung finden. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass eine massive Verkürzung der Fristen auf ein Jahr den Bundesbehörden nicht mehr erlaubt, sich vertieft mit Initiativen auseinanderzusetzen und die Ausarbeitung von Gegenentwürfen kaum mehr möglich wäre.
Im weiteren hat die Kommission mit 12:3 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Ernst Hasler (98.410), welche eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) an die aktuellen Gegebenheiten im Ausländerbereich verlangt, keine Folge zu geben. Die Initiative fordert insbesondere, dass der Bund und nicht die Kantone die Verantwortung für illegal anwesende Personen ausländischer Nationalität übernimmt, dass der Gefahr des Untertauchens wirksam begegnet werden soll und dass Probleme im Zusammenhang mit der vorläufigen Aufnahme ausgeräumt werden. Die Kommission anerkennt, dass die durch die Initiative aufgeworfenen Probleme teilweise bestehen und diese im Rahmen der Totalrevision des ANAG diskutiert werden müssen. Sie erachtet es aber im jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll, parallel zu den Arbeiten der Bundesverwaltung eine Partialrevision vorzunehmen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Vorlage im 1. Halbjahr 2000 zu Handen des Parlamentes verabschieden wird.
Die Kommission begann mit den Beratungen des Bundespersonalgesetzes (98.076). Sie führte Anhörungen durch mit Prof. Paul Richli, Uni Basel, und mit Vertretern der Personalverbände sowie des Arbeitgeberverbandes.
Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 25./26. Februar 1999 die Eintretensdebatte und Detailberatung durchführen.
Die Kommission tagte am 21./22. Januar 1999 unter dem Vorsitz von Josef Leu (CVP/LU) in Bern.
Bern, 22.01.1999 Parlamentsdienste