Die Delegation wird zur Frage der Beziehungen des Schweizer Nachrichtendienstes zu Südafrika weitere Abklärungen treffen. Sie beabsichtigt, einen Kreis von verantwortlichen Personen zu befragen und vom VBS die Herausgabe von Dokumenten zu verlangen, die über diese Beziehungen Aufschluss geben könnten. Die Delegation wird auch die Frage prüfen, wie der Vorsteher des damaligen EMD bzw. der Bundesrat ihre Aufsichtsfunktion in dieser Frage wahrgenommen haben und wie das heutige VBS den Vorwürfen an die Adresse des Nachrichtendienstes entgegentreten will.
Die Anhörungen sollen bis Ende April 1999 abgeschlossen werden. Die Delegation wird anschliessend über das weitere Vorgehen orientieren.
Aufgabe der Delegation: Die Delegation hat die Tätigkeit des Nachrichtendienstes und jene im Bereich des Staatsschutzes regelmässig zu prüfen (Artikel 47 quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes, SR 171.11). Sie verfügt zu diesem Zweck über umfassende Einsichtsrechte und Kontrollkompetenzen. Einen einzigen Vorbehalt hat der Gesetzgeber zum Schutz ausländischer Auskunftsquellen vorgesehen.
Die grundsätzliche Diskussion um die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika fällt nicht in diesen Prüfungsbereich. Es kann daher nicht Aufgabe der Delegation sein, diesen Fragenkomplex zu untersuchen.
Was die Beziehungen des Schweizer Nachrichtendienstes zu Südafrika betrifft, hat die Delegation in den letzten Jahren folgende Abklärungen getroffen:
1996/97 ging die Delegation Gerüchten über angebliche Kontakte des Schweizer Nachrichtendienstes mit Südafrika nach. Sie untersuchte dabei insbesondere die - aktive und passive - Rolle des Nachrichtendienstes bei diesen Kontakten. Über ihre Abklärungen orientierte die Delegation mit Pressemitteilung vom 11. November 1997. Sie stellte fest: "Die glaubwürdigen Auskünfte zeigten, dass solche Verdächtigungen unbegründet sind. Die Delegation sieht daher im gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf der parlamentarischen Oberaufsicht."
1993/94 untersuchte die Delegation den Pilotenaustausch der Schweiz mit Südafrika. Sie veröffentliche dazu am 28. September 1993 einen ausführlichen Bericht und unterbreitete dem Bundesrat entsprechende Empfehlungen.
Bern, 18.03.1999 Parlamentsdienste