1. Parlamentarische Finanzaufsicht legt Jahresbericht vor
Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes und der Anstalten und Unternehmen des Bundes. Sie zählt je drei Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates, die den Finanzkommissionen des entsprechenden Rates angehören. Die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation verfügen zusammen über ein gemeinsames Sekretariat, das für die Verbindungen zur Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und zu den Verwaltungsstellen besorgt ist.
Der Auftrag der Finanzdelegation umfasst fünf Blickrichtungen: Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der EFK ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Bundesversammlung verfassen.
Wie aus dem Jahresbericht 1998 der Finanzdelegation hervorgeht, erstreckt sich die Aufsicht über sämtliche Departemente und die Anstalten und Unternehmen des Bundes. Die angespannte Finanzlage des Bundes erfordert ein beharrliches Einschreiten gegen jegliche Form der Verschwendung öffentlicher Gelder. Im schweizerischen System der begleitenden parlamentarischen Finanzaufsicht ist es im Gegensatz zu einer blossen nachträglichen Kontrolle besser möglich, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und die nötigen Korrekturmassnahmen einzuleiten.
Der Jahresbericht über die Finanzaufsicht im Bund besteht aus dem Bericht der Finanzdelegation und dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Die Finanzkommissionen behandelten den Bericht der Finanzdelegation am 25. März 1999 und nahmen vom Bericht der EFK Kenntnis. Der Bundesrat hatte den Bericht der EFK am 15. März offiziell zur Kenntnis genommen.
Die Finanzdelegation hat unter anderem folgende Forderungen erhoben:
-bei FLAG-Dienststellen sind von Beginn an eine funktionstüchtige Kosten- und Leistungsrechnung sowie verbindliche Indikatoren für die Beurteilung der Auftragserfüllung zu verlangen und die im Leistungsauftrag stipulierten Sparvorgaben sind einzuhalten (Ziffer 23)
-Verbesserungen in der Personalpolitik der höheren Ämter sind umzusetzen, die flexiblere und weniger kostspielige Rahmenbedingungen im oberen Kader schaffen (Ziffer 311)
-die Aufsichtsfunktion im Bereich der kollektiven Leistungen der Invalidenversicherung ist wahrzunehmen; es sind vermehrt Kostenvergleiche zwischen den Organisationen vorzunehmen und gestützt auf Wirksamkeitsprüfungen ineffiziente Strukturen nicht mehr anzuerkennen (Ziffer 432)
-in Zukunft muss sichergestellt werden, dass aus Bundesmitteln keine Reserven bei Subventionsempfängern gebildet werden (Ziffer 433)
-die Extremsituation im Flüchtlingsbereich ruft längerfristig nach grundlegenden Änderungen des geltenden Gesetzes- und Finanzierungssystems (Ziffer 441)
-die Revision der Verordnung über die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen (VLVA) ist durchzusetzen, wobei für langjährige und ältere Mitarbeiter eine Übergangsregelung gefunden werden muss (Ziffer 452)
-die Verwaltungskostenentschädigungen an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind anzupassen und weitere kostendämpfende Vorkehren bei den RAV vorzukehren ( Ziffer 471)
-eine vertiefte Analyse zur Wirtschaftlichkeit von Bahn 2000 ist notwendig (Ziffer 481)
2. Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Revisionsorgan im Bund mit dem Auftrag, das Finanzgebaren der Verwaltung und der Betriebe zu überwachen. Sie prüft unter anderem, ob die Gelder des Bundes nach dem Willen des Gesetzgebers ausgegeben werden, die Verwaltung mit den anvertrauten Geldern sparsam und wirtschaftlich umgeht und ob die Buchhaltungen ordnungsgemäss geführt werden. Mit 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beaufsichtigt sie einen Haushalt von insgesamt rund 90 Milliarden Franken (Bund, Betriebe und Anstalten, bundeseigene Sozialwerke, subventionierte Organisationen).
Im Berichtsjahr hat die EFK über 240 Prüfungen durchgeführt. Die entsprechenden Prüfberichte, welche der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte lückenlos vorgelegt werden, enthalten eine Fülle von Feststellungen und Verbesserungsvorschlägen. Der Jahresbericht der EFK bringt eine Auswahl davon, wobei vor allem solche Feststellungen Erwähnung finden, die finanzwirtschaftlich bedeutsam sind oder eine exemplarische Bedeutung haben. Die Arbeiten der EFK im Jahre 1998 beschlagen insbesondere Sachverhalte und Vorkommnisse aus dem Rechnungsjahr 1997. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung konnte noch nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen verbessert oder beseitigt und entsprechende Empfehlungen der EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahre 1999 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.
Einsparungen in Franken und Rappen sind nicht das primäre Ziel der Finanzkontrolle. Ihre eigentliche Bedeutung liegt in der Aufdeckung von Schwachstellen in der Buchführung und im Finanzgebaren der Verwaltung, der Prävention sowie der Beratung der Dienststellen. Durch die Prüftätigkeit konnte insgesamt ein Einsparungspotential in zweistelliger Millionenhöhe aufgezeigt werden. Dabei ist zu beachten, dass einige der Massnahmen erst mittel- und längerfristig umgesetzt werden können. Auf der andern Seite lassen sich die positiven finanziellen Auswirkungen verschiedener aufgezeigter neuer Lösungswege und die Präventivwirkung der Revisionstätigkeit nicht ohne weiteres beziffern.
Die wesentlichsten Ergebnisse der Prüfaktivitäten sind in den Kapiteln zwei bis sieben des Berichts dargestellt.
Jahresberichte von Kontrollorganen enthalten naturgemäss vor allem Kritik. Dadurch könnte ein falsches Bild entstehen. Erfreulicherweise ergeben die Revisionen in den weitaus überwiegenden Fällen ein gutes Resultat. Positiv zu vermerken ist auch, dass die geprüften Stellen die Beanstandungen der EFK im Bereich der Ordnungs- und Rechtmässigkeit durchwegs anerkannt und die nötigen Verbesserungen freiwillig eingeleitet haben. Die Ämter des Bundes und die verschiedenen Organisationen bieten mit ihrem motivierten und qualifizierten Personal nach wie vor Gewähr für eine gute Haushaltsführung und einen sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz der Steuergelder.
In Zukunft sieht sich die EFK vor eine doppelte Herausforderung gestellt: einerseits muss sie sich mit neuen Prüfansätzen und -methoden auseinandersetzen und andererseits hat sie sich den neuen Anforderungen aus der Verwaltungsreform zu stellen. Die EFK will deshalb ihre Prozesse und Strukturen auf diese neuen Gegebenheiten hin ausrichten. Daneben hatte die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) für die Pensionskasse des Bundes in einer Motion verlangt, dass der EFK auf Gesetzesstufe grösstmögliche Unabhängigkeit verschafft werden sollte. Eine entsprechende Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes ist in der Frühjahrssession 1999 von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden und soll noch im laufenden Jahr in Kraft gesetzt werden.
Bern, 25.03.1999 Parlamentsdienste