Die WBK des Nationalrates ist einstimmig auf die umfassende Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000  2003 (BFT) eingetreten. Bereits aufgenommen hat sie die Beratung eines Kernpunktes dieser Vorlage, des neuen Universitätsförderungsbeschlusses, der nach dem Willen des Ständerates das Hochschulförderungsgesetz ablösen soll.

In der Eintretensdebatte konnten die Vorsteherin des EDI und der Vorsteher des EVD viel Lob für die von den beiden Departementen als "Joint Venture" erarbeitete BFT-Botschaft (98.070) entgegennehmen: Erstmals werden hier alle Anstrengungen des Bundes zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in einem umfassenden Zusammenhang dargestellt; damit wird einem Wunsch entsprochen, der in Kommission und Rat schon wiederholt geäussert worden war.

Mit verschiedenen Reformen wie dem Aufbau schweizerischer Hochschulnetzwerke, der Bildung von Kompetenzzentren und der Förderung des Wettbewerbs soll ein Prozess der Integration und Stärkung von Bildung, Forschung und Technologie eingeleitet werden. Im Rahmen der BFT-Botschaft liegen dem Parlament zehn Kreditbeschlüsse in der Höhe von 6,783 Milliarden Franken und drei Gesetzesrevisionen zur Beratung vor. Die Vorlage hat in der Aprilsession bereits im Ständerat eine gute Aufnahme gefunden.

Aufzuschnüren begann die WBK das inhaltsreiche Paket mit dem Univeritätsförderungsbeschluss. Die Kommission hat sich oppositionslos dem Konzept des Ständerates angeschlossen, das Hochschulförderungsgesetz nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, durch ein neues Gesetz, sondern durch einen zeitlich befristeten Bundesbeschluss abzulösen. Erste Entscheide hat die Kommission auch bereits zu zwei Schwerpunkten gefällt: Die Zusammensetzung der Schweizerischen Universitätskonferenz (Art. 5) soll nach dem Willen der Mehrheit dem Vorschlag des Ständerates entsprechen; der Antrag, auch eine Vertretung der Wirtschaft in dieses Gremium aufzunehmen, wurde mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt. Zugestimmt hat die WBK ferner den Grundsätzen der Qualitätssicherung (Art. 7).

Die Diskussion wird anfangs Juli fortgesetzt werden. Eine zweite Lesung ist vorgesehen.

Nach der Eintretendebatte zeichnet sich bereits ab, dass die WBK des Nationalrates in einem andern Punkt dem Ständerat nicht oppositionslos folgen wird: Dessen Kommission hatte den grundsätzlichen Beschluss gefasst, die Kreditrahmen der verschiedenen Bundesbeschlüsse nicht aufzubrechen, auf Aufstockungen generell zu verzichten und den Anträgen des Bundesrates zu folgen. In der WBK des Nationalrates sind bereits verschiedene Aenderungsanträge angekündigt worden.

Die Behandlung dieser Vorlage durch das Plenum ist für die Herbstsession vorgesehen.

Die Kommission tagte am 6./7. Mai 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Brigitta M. Gadient (SVP/GR) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.

Bern, 07.05.1999    Parlamentsdienste