Das Projekt des Neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen stösst bei einer finanzpolitischen Tagung in der Kartause Ittingen auf grosses Interesse der Mitglieder der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte.

Am 9./10. August 1999 fand in der Kartause Ittingen im Kanton Thurgau im Beisein von Bundesrat Kaspar Villiger unter dem Vorsitz des ständerätlichen Kommissionspräsidenten, Thomas Onken (SP/TH), das diesjährige Finanzpolitische Seminar der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte statt. Die Tagung befasste sich mit dem Thema « Der neue Finanzausgleich (NFA) zwischen Bund und Kantonen ».

Staatspolitisches Projekt

Herr Bundesrat Villiger präsentierte in seinem einführenden Referat den Neuen Finanzausgleich als ein Projekt, welches in erster Linie staatspolitischen Zielen, nämlich der Erneuerung des Föderalismus, dienen soll. Obwohl auch Effizienzgewinne erwartet werden, ist der Neue Finanzausgleich kein finanzpolitisches Projekt.

Das heutige System des Finanzausgleichs ist aufgrund seiner Entwicklungsgeschichte unübersichtlich, intransparent, nicht mehr steuerbar und setzt falsche Anreize. Es muss daher nach Ansicht von Herrn Bundesrat Villiger erneuert werden, um den Schweizer Föderalismus wieder auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Der Föderalismus ist im Bereich der Finanzen aus fünf Gründen von Bedeutung:

  • Wettbewerb der Systeme
  • Bändigung der Staatsmacht
  • Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten
  • Steuerwettbewerb bedeutet Schutz der Bürger vor einem überbordenden Fiskalismus
  • Dezentrale Systeme sind anpassungsfähiger und flexibler.
  • Die Finanzkommissionen informieren sich über die Instrumente des Neuen Finanzausgleichs. Bei den vier Grundpfeilern zur Erreichung der oben genannten Ziele handelt es sich um die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung, die institutionalisierte interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich, neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen in den verbleibenden Verbundaufgaben und ein neues, politisch steuerbares Ausgleichssystem.

    Der neue Finanzausgleich aus kantonaler Sicht und aus Sicht der Städte

    Die Finanzkommissionen lassen sich auch von Vertretern der Kantone und der Städte über deren Sicht des Neuen Finanzausgleichs orientieren. Die Herren Regierungsräte Mario Annoni (BE) und Peter Schönenberger (SG) gehen auf Fragen nach dem Gewinnpotential des Neuen Finanzausgleichs für die Kantone ein und diskutieren Vor- und Nachteile der interkantonalen Zusammenarbeit und des Wettbewerbsföderalismus. Beide setzen sich entschieden für den Neuen Finanzausgleich ein. Es wird betont, dass der neue Finanzausgleich die einzige Möglichkeit sei, um ein weiteres Anwachsen der Unterschiede zwischen den reichen und den weniger reichen Kantonen zu verhindern.

    Herr Professor Schweizer verweist insbesondere darauf, dass, falls die heutige Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen noch durch EU-Recht überlagert würde, die Situation vollends unübersichtlich würde. Auch deshalb ist die geplante Klärung und Entflechtung der Aufgaben im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs von Bedeutung. Dies beweisen auch die Erfahrungen von Deutschland und österreich, wo das EU-Recht eine überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Bundesstaaten notwendig machte. Insbesondere in österreich zeigte sich, dass die übernahme des EU-Rechts einfacher gewesen wäre, wenn die geplanten Reformen der bundesstaatlichen Aufgabenverteilung vor dem Beitritt durchgeführt worden wären, anstatt das dies parallel zur übernahme des EU-Rechts erfolgen musste.

    Podiumsdiskussion über die Aufgabenentflechtung im Neuen Finanzausgleich am Beispiel des Sozialbereichs

    Unter der Leitung des Präsidenten der nationalrätlichen Finanzkommission, Herrn Walter Frey (SVP/ZH), diskutieren Frau Claudia Kaufmann (Generalsekretärin EDI) und die Herren Philippe Pidoux (Nationalrat VD), Jost Gross (Nationalrat TG) und Peter Hasler (Direktor des Schweiz. Arbeitgeberverbandes) den Neuen Finanzausgleich anhand ausgewählter Fragen des Sozialbereichs. Zur Diskussion stehen schwerpunktmässig die drei Fragenkomplexe der Kantonalisierung kollektiver Leistungen der AHV/IV, die vorgeschlagene Zuständigkeit des Bundes für den Bereich der Familienzulagen und Fragen der Prämienverbilligung der Krankenkassen sowie der Spitzenmedizin. Hier entwickelt sich eine lebhafte Diskussion, die zeigt, dass in Einzelfragen die Meinungen auseinandergehen.

    Fazit

    Die Mitglieder der Finanzkommissionen begrüssen das Projekt des Neuen Finanzausgleichs, halten ihn für grundsätzlich politisch wünschenswert, sehen aber auch gewisse Schwierigkeiten bei der politischen Umsetzung und aufgrund der zu erwartenden politischen Widerstände.

    Bern, 10.08.1999    Parlamentsdienste