Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) behandelte mehrere parlamentarische Initiativen, dabei sprach sich gegen eine Benachteiligung der Frauen bei den Zusatzversicherungen aus. Weiter sollen auch ältere Personen wieder Zusatzversicherungen zu erschwinglichen Prämien abschliessen können. Die Kommission sieht Handlungsbedarf bei den langen Arbeitszeiten von Assistenzärztinnen und ärzten. Schliesslich unterstützt die Kommission einen Vorschlag, dass beschlagnahmte Drogengelder zweckgebunden zur Drogenprävention und Suchtrehabilitation verwendet werden können.

Zwei parlamentarische Initiativen betreffen die Krankenzusatzversicherungen. Nationalrätin Franziska Teuscher reichte am 16. März 1998 die Initiative Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen (98.406) ein. Der Vorstoss verlangt, dass Frauen bei den Zusatzversicherungen in bezug auf die Prämiengestaltung nicht mehr unterschiedlich behandelt werden dürfen. Dieses Vorgehen widerspreche nicht nur dem Verfassungsauftrag gemäss Art. 4 der Bundesverfassung, sondern lasse auch folgende Tatsachen ausser acht: Mehrkosten bei Mutterschaft dürften nicht den Frauen allein angelastet werden, Frauen nähmen der Allgemeinheit unentgeltliche Betreuungskosten ab, Frauen lebten häufiger in Armut als Männer, schliesslich dürften die durch geschlechtsspezifische Gesundheitsprobleme verursachten Mehrkosten nicht einfach in höhere Prämien umgerechnet werden. Die Kommission folgte mehrheitlich den Überlegungen der Initiantin und stützte insbesondere das Argument der Diskriminierung der Frauen. Sie gab der Initiative mit 11 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Eine Minderheit verlangt, ihr keine Folge zu geben, dies hauptsächlich mit dem Argument, dass die Grundversicherung keine unterschiedlichen Prämien kenne und in ihren Leistungen genügend sei.

Eine zweite parlamentarische Initiative von Nationalrat Rémy Scheurer Krankenkasse. Zusatzversicherung (98.449) will das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) derart ändern, dass das Entrittsalter der versicherten Personen berücksichtigt wird, und dass ältere Personen wieder Zusatzversicherungen zu erschwinglichen Prämien abschliessen können. Die Kommission erachtet es als störend, dass sich viele Betagte keine Zusatzversicherungen mehr leisten können, und dass sogenannte risikogerechte Prämien für hohe Alter vielfach unbezahlbar geworden sind. Ungerecht ist zudem, dass die Betroffenen oft jahrzehntelang unter dem alten KUVG mit ihren Zusatzversicherungsprämien Solidaritätsbeiträge für ältere Zusatzversicherte entrichtet haben. Die Kommission sieht mit der Unterstützung der Initiative auch eine Gelegenheit, die Funktionsweise der Zusatzversicherungen im grösseren Rahmen zu prüfen, und zu untersuchen, welche wirtschaftlichen Mechanismen zu unterschiedlichen Prämien führen. In diesem Sinne entschied die Kommission mit 16 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative sei Folge zu geben.

Eine weitere parlamentarische Initiative im Gesundheitsbereich setzt sich nicht für die Anliegen der Patienten, sondern für jene der Ärzte ein. Nationalrat Marc Suter fordert mit dem Vorstoss Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte (98.454) die Unterstellung der Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz. Der Initiant begründet seine Initiative mit den unhaltbaren Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte in Spitälern, die sie an die Limite ihrer physischen und psychischen Leitungsfähigkeit brächten. Gemäss einer von der Regierung des Kantons Bern im Sommer 1998 durchgeführten Studie beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit der Assistenz- und Oberärzte an den bernischen Spitälern 66 Stunden pro Woche. Dennoch sind Arbeitszeiten von 70 Stunden pro Woche - in gewissen Spitälern sogar über 100 Stunden - nach wie vor keine Seltenheit. Dieses Resultat ist für die ganze Schweiz repräsentativ. Der Initiant beschreibt die Situation für Arzt und Patient als gefährlich. Auch die Kommission ist der Meinung, dass für die Assistenzärztinnen und -ärzte bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden müssen und beantragt dem Rat mit 15 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative sei Folge zu geben. Stimmt auch der Rat dem Vorstoss zu, wird die zweite Phase der Behandlung Gelegenheit bieten, konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auszuleuchten und vorzuschlagen.

Doping, Drogenprävention und Suchtrehabilitation bildeten den nächsten Themenkreis.

Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Christian Grobet Bekämpfung des Dopings (99.402) steht im Zusammenhang mit dem Heilmittelgesetz. Der Initiant verlangt aber die Ausarbeitung eines selbständigen Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings, das Kontroll- und Präventionsmassnahmen beinhaltet, wie dies Frankreich kürzlich getan hat. Aus der Sicht des Initianten sind die im neuen Heilmittelgesetz und im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport vorgesehenen Bestimmungen ungenügend. Die Kommission erachtet jedoch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen als genügend und gab der Initiative mit 9 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge. Eine Minderheit verlangt die Ausarbeitung eines eigenen Gesetzes.

Nationalrat Jost Gross reichte am 17. Dezember 1998 eine parlamentarische Initiative Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitiation (98.450) ein. Er verlangt neue Rechtsgrundlagen zu schaffen, die es erlauben im Rahmen von Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmte Vermögenswerte, neben der Verwendung für Geschädigte, zweckgebunden für die Finanzierung von Einrichtungen der Drogenprävention und der Drogenrehalbilitation zu verwenden. Der Initiant möchte einen Fonds einrichten, der mit diesen eingezogenen Drogengeldern gespiesen wird und der zweckgebunden verwendet wird. Die Kommission erachtet eine solche Verwendung, zumindest eines Teil der Vermögenswerte aus dem Drogengeschäft, als sinnvoll und stimmte deshalb mit 15 zu 0 Stimmen dem Anliegen zu.

Schliesslich beantragte die Kommission dem Bundesrat eine Verordnungsänderung im Bereich der Unfallversicherung. Unter der Leitung von Nationalrätin Rosemarie Dormann bearbeitete eine Subkommission der SGK die Umsetzung der Anliegen der parlamentarischen Initiative Förderung der Teilzeitbeschäftigung (97.411), die von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi am 20. März 1997 eingereicht wurde und der vom Nationalrat am 16. März 1998 Folge gegeben wurde. Das Anliegen der Initiative ist es, teilzeitbeschäftigte Personen, vor allem Frauen, hinsichtlich der Versicherungsdeckung bei Nichtberufsunfällen besser zu stellen. Die Kommission beschloss mit 14 zu 5 Stimmen beim zuständigen Departement des Innern, eine Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) zu beantragen, die die festgelegte Stundengrenze für die Versicherung der Nichtberufsunfälle von zwölf auf acht Stunden senkt. Der Bundesrat sollte die Verordnungsänderung im August 99 beschliessen können, damit sie am 1. Januar 2000, entsprechend dem Wunsch der Kommission, in Kraft treten kann.

Bern, 16.08.1999    Parlamentsdienste