Nachdem die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenantrag beschlossen hatte, auf die Lärmsanierung der Eisenbahnen (99.024) einzutreten, hat sie nun die Detailberatung zu Ende geführt. Gemäss Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung sind die Inhaber von übermässig lärmintensiven Eisenbahnanlagen zu Massnahmen verpflichtet, um die Bevölkerung vor grenzwertüberschreitenden Lärmbelastungen zu schützen.
Vorgesehen sind Sanierungen des Rollmaterials, Lärmschutzwände und Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden.
Gemäss Sanierungskonzept des Bundesrates sollen bei Abschluss der Arbeiten im Jahre 2015 mindestens zwei Drittel der
betroffenen Bevölkerung durch Massnahmen geschützt werden, die den Lärm im Freien reduzieren. Der verbleibende Anteil
lärmbelasteter Personen soll durch Schallschutzfenster geschützt werden.
Die Kommission hatte an der letzten Sitzung einem Antrag zugestimmt, wonach bereits ab 2006 bei der Bemessung
des Deckungsbeitrags mit einem Bonus-Malus-System Anreize für die Umsetzung der technischen Massnahmen geschaffen
werden sollen. Nachdem sie an der vorgestrigen Sitzung die Auswirkungen eines solchen Systems sowie die Fristenfrage
geprüft hatte, entschied sie mit 11 zu 10 Stimmen, auf diesen Beschluss zurückzukommen, der sich erheblich auf die
internationalen Verpflichtungen ausgewirkt hätte, die die Schweiz auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs eingegangen ist.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, am Bonus-Malus-System festzuhalten; eine andere Minderheit geht noch weiter
und beantragt, dass ab dem 1. Januar 2006 nur noch lärmsaniertes Rollmaterial auf den Huckepackkorridoren verkehren darf.
Ausserdem hat die Kommission einem Antrag, welcher präzisiert, dass die baulichen Massnahmen prioritär auf
den Huckepackkorridoren zu konzentrieren sind, mit 9 zu 7 Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt.
Weiter stimmte die Kommission mit 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen einem Antrag zu,
wonach der Bundesrat im Falle, dass das Lärmschutzziel nicht erreicht werden kann, dem Parlament rechtzeitig einen
Bundesbeschluss über einen zusätzlichen Verpflichtungskredit zu unterbreiten hat, so dass das Ziel innert den
vorgesehenen Fristen erreicht wird. Die Kommission nahm schliesslich den Bundesbeschluss über die Lärmsanierung
der Eisenbahnen und den entsprechenden Finanzierungsbeschluss mit 18 zu 3 Stimmen an.
Die Kommission hat - zum letzten Mal unter dem Vorsitz von Nationalrat Andrea Hämmerle (SP, GR) - am 29. und 30.
November 1999 in Davos getagt. Sie nutzte diese Reise für eine Baustellenbesichtigung des Zwischenangriffs
Sedrun für den Gotthard-Basistunnel und für eine Besichtigung des neu eröffneten Vereina-Tunnels.
Bern, 01.12.1999 Parlamentsdienste