Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schliesst sich nach Anhörung des Initiativkomitees dem Bundesrat an und empfiehlt Volk und Ständen einstimmig, die Volksinitiative «für Mutter und Kind» (Botschaft des Bundesrates vom 15. November 2000; 00.089) abzulehnen. Das Parlament hat vor kurzem eine ausführliche Debatte zum Schwangerschaftsabbruch geführt und dabei dem Wandel der gesellschaftlichen Werte der letzten Jahrzehnte, insbesondere hinsichtlich der Stellung der Frau, Rechnung getragen; dies im Gegensatz zur Initiative, derzufolge ein Schwangerschaftsabbruch nur noch möglich wäre, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die Mutter in eine akute, nicht anders abwendbare, körperliche begründete Lebensgefahr bringt. Diese enge Auslegung des Gesundheitsbegriffs ist einschränkender als das geltende Recht. Gemäss der Volksinitiative müsste sogar eine Schwangerschaft zu Ende gebracht werden, die eine Folge von Gewaltanwendung ist, während in der heutigen Praxis eine solche Situation als eine Indikation für einen Abbruch der Schwangerschaft gilt. Die Initiative verlangt zudem, dass die Kantone den Müttern in Not die erforderliche Hilfe leisten; diese Pflicht obliegt den Kantonen jedoch bereits auf Grund des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatungsstellen. Gutgeheissen hat die Kommission hingegen die Forderung der Initianten, die Verfassungsbestimmung im Falle einer Annahme durch Volk und Stände unter dem Kapitel Grundrechte (als Artikel 10a) anzusiedeln.
Die Kommission hat mit 6 zu 2 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative des damaligen Ständerats Samuel Schmid «Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen - Revision von Artikel 31 Absätze 3 und 4» (00.429) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass der Bund bei Verfahren von nationalem Interesse einen Teil der ungedeckten Kosten übernimmt, die durch das internationale Rechtshilfebegehren entstanden sind. Die Kommission hat jedoch einstimmig dem Grundsatz zugestimmt, eine Motion im Sinne der Initiative einzureichen; sie wird sich an der nächsten Sitzung auf den Motionstext festlegen.
Im Weiteren hat die Kommission mit 5 zu 2 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Toni Dettling keine Folge zu geben (00.469 s Harmonisierung von Steuerauskünften). Gemäss dieser Initiative soll das Bundesrecht die Zugänglichmachung der in den Steuerregistern enthaltenen persönlichen Daten harmonisieren, wobei es weiterhin Sache der Kantone bleiben soll, zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Steuerauskünfte erteilt werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen bei der Frage, ob Steuerauskünfte erteilt werden sollen, wichtiger sind als bei der Frage, wie diese Auskünfte zu erteilen sind. Sie erinnert daran, dass der Ständerat bereits im Juni 2000 eine parlamentarische Initiative (99.415) abgelehnt hat, welche die Bedingungen, unter denen Steuerdaten weitergegeben werden können, harmonisieren und einschränken wollte. Die Minderheit ist der Auffassung, dass hinsichtlich Datenschutz ein Gesetzgebungsbedarf bestehe, dies insbesondere, um zu vermeiden, dass verzerrte Bilder von den finanziellen Verhältnissen der betroffenen Personen entstehen.
Die Kommission hat am 5. April 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (R, TI) in Bern getagt.
Bern, 06.04.2001 Parlamentsdienste