Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) gibt ihre Modelle zur Familienbesteuerung bei den Kantonen in die Vernehmlassung. Diese neuen Varianten beugen den Missbrauchsrisiken vor, welche die Nationalratsvorlage enthält, und ermöglichen es, sollen die Vorgabe einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung besser umzusetzen

Die Reform der Familienbesteuerung, welche der Nationalrat im Rahmen des Steuerpaketes (01.021) angenommen hat, sieht insbesondere vor, dass das steuerbare Gesamteinkommen eines Ehepaares durch 1,9 geteilt wird (Teilsplitting). Damit soll die aufgrund der Steuerprogressionvität gegenüber Konkubinatspaaren entstehende Ungerechtigkeit behoben werden. Damit diese Massnahme nicht ihrerseits zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Alleinstehenden führt, sieht der vom Nationalrat verabschiedete Entwurf für diese einen Abzug von 11'000 Franken vor (Haushaltsabzug).

Die WAK-S hält den Haushaltabzug in der vorgeschlagenen Form und Höhe für schwer realisierbarist der Auffassung, dass diesem Modell ein allzu grosses Missbrauchsrisiko anhaftet : Konkubinatspaare - wie auch die anderen nicht verheirateten Personen - können vorgeben, nicht im selben Haushalt zu leben, und so diesen Abzug ohne weiteres missbräuchlich geltend machen, da es den Steuerbehörden praktisch unmöglich ist zu überprüfen, ob steuerpflichtigedie betreffenden Personen im demselben Haushalt leben oder nicht. Da es sich um einen bedeutenden Abzug handelt und die Anzahl der nicht überprüfbaren Fälle hoch ist, könnten daraus gewichtige Steuereinbussen resultieren. DUm dem Rechnung zu tragen, hat die Kommission hat daheran ihren Januar- und Februarsitzungen neue von der Verwaltung verlangt, Varianten geprüftvorzulegen, die über einen tieferenkleineren Divisor (zwischen 1,35 und 1,7 gegenüber 1,9 der Nationalratsvorlage) und einen niedrigeren Haushaltsabzug für Alleinstehende vorsehenermöglichen. Die steile Progression der Bundessteuer erfordert zudem zur Gewährleistung korrekter Belastungsrelationen einen Abzug für jene Fälle, in welchen beide Ehegatten erwerbstätig sind. Da ein kleinerer Divisor wiederum eine Ungleichbehandlung zwischen beidseits erwerbstätigen Ehe- und Konkubinatspaaren mit sich brächte, müssen die Varianten zudem einen Abzug für Zweiverdiener-Ehepaare vorsehen. Die Kommission hat ferner verlangt, diese drei Parameter (Divisor für das Ehegatteneinkommen, Haushaltsabzug Alleinstehender und, A Zweiverdienerabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten) sind so zu regelnanzuwenden, dass das Ziel der zivilstandsunabhängigen Besteuerung (Ehepaare, Konkubinatspaare, Alleinstehende) optimiert wirdbesser erreicht wird als in der Vorlage des Nationalrates .und die heutigen grossen und ungerechtfertigte Belastungsunterschiede, insbesondere zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren, vermieden werden.

Die Kommission wird zwei hat sich an einer Sitzung während der Märzsession für zwei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten bei den Kantonen in die Vernehmlassung gebenentschieden. Die eine sieht ein Teilsplitting mit einem Divisor für das Ehegatteneinkommen von 1.5, einenm Haushaltsabzug Alleinstehender von 3'000 Franken und einenm AZweiverdienerabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten von 35% des kleineren Einkommens (höchstens 24'000 Franken) vor. , Ddie zweite Variante rechnet mitandere einemn Divisor von 1.7, einemn Haushaltsabzug Alleinstehender von 4'000 Franken und einemn AZweiverdienerabzug bei Ehegattenerwerbstätigkeit von 25% des kleineren Einkommens (höchstens 10'000 Franken).

Die weiteren im Gesetzesentwurf vorgesehenen Abzüge (Kinderabzug, Betreuungskosten, usw. ) werden - mit Ausnahme des allgemeinen Abzugs von 1'400 Franken, der gestrichen wird - gemäss Beschluss des Nationalrates übernommen. Nur der allgemeine Abzug von 1400 Franken soll wegfallen. Die Gesamteinbussen aus der Neuordnung der Familienbesteuerung belaufen sich für Bund und Kantone zusammensomit nach den ständerätlichen Varianten auf 1,3 Milliarden Franken (gegenüber 1,33 Milliarden bei der Nationalratsversion). Diese beiden Varianten ermöglichen zudem eine neutralere Besteuerung der verschiedenen Lebensformen (Ehepaare, Konkubinatspaare, Alleinstehende) als bei der Vorlage des Nationalrates.

Bevor die Varianten geprüft und unter ihnen eine Auswahl getroffen wird, möchte die Kommission von den Kantonen erfahren, was sie von diesen wesentlich von der im Nationalrat beschlossenen Vorlage abweichenden Modellen halten. Die WAK-S wird an ihrer nächsten Sitzung im Mai (2./3. Mai) die Vernehmlassungsunterlagen zuhanden der Kantone verabschieden. Die Vernehmlassung bei den Kantonen wird bis anfangs Sommer dauern. Sie entspricht den Verfassungsvoprschriften über die Steuerharmonisierung., Nsodass die Kommission nach der Sommerpause wird die Kommission von den Ergebnissen wird Kenntnis nehmen und definitiv Beschluss fassen. Ikönnen. Die definitiven Anträge der WAK-S werden in der Herbstsession soll die Reform der Familienbesteuerung im Ständerat behandelt werden. In der Wintersession kommt die Vorlage noch einmal in den Nationalrat. Mit diesem Zeitplan könnte die revidierte Familienbesteuerung am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Die WAK-S hat unter dem Vorsitz von Ständerat Fritz Schiesser (FDP/GL) und im Beisein von Bundespräsident Kaspar Villiger am 20. März 2002 in Bern getagt.

Bern, 26.03.2002    Parlamentsdienste