Es gilt das gesprochene Wort

 

Erklärung der Präsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation, Ständerätin Helen Leumann-Würsch

Einleitung:

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat an ihrer gestrigen Sitzung eine Aussprache mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates (SiA), vertreten durch den Bundespräsidenten Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, und Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher EJPD, geführt. Ziel der Aussprache war es, den Beschluss des Bundesrates vom 22. Juni 2005 zur Verbesserung der Funktion und Koordination zwischen den Nachrichtendiensten zu erörtern und aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht zu bewerten.

 

Ausgangslage:

Die GPDel hatte bereits am 22. November 2004 den Sicherheitsausschuss des Bundesrates getroffen, um die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates sowie die Koordination der Nachrichtendienste zu diskutieren. Die GPDel hatte damals den Bundesrat auf Mängel in diesen Bereichen hingewiesen. Sie leitete aus ihren Feststellungen verschiedene Forderungen an den Bundesrat ab.

 

Die GPDel verlangte:

- Auf strategischer Ebene : eine stärkere und klarere politische Führung der Tätigkeiten der Schweizer Nachrichtendienste durch den Bundesrat bzw. durch den SiA.

- Auf organisatorischer Ebene : eine Stärkung der Führung und der Koordination aller nachrichtendienstlichen Tätigkeiten durch den Nachrichtenkoordinator und/oder die gemeinsame Führung des Ausland- und Inlandnachrichtendienstes.

- Auf Stufe der Prozesse : eine Bereinigung der Schnittstellen zwischen den Nachrichtendiensten untereinander und zwischen den Nachrichtendiensten und den anderen im Sicherheitsbereich tätigen Diensten (Bundeskriminalpolizei, Bundesanwaltschaft, Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten [EDA]).

- Auf gesetzlicher Ebene : die Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen.

 

Beschluss des Bundesrates vom 22. Juni 2005:

Der Bundesrat hat auf Antrag des Sicherheitsausschusses am 22. Juni 2005 folgende Massnahmen zur Verbesserung der Funktion und Koordination der beiden grössten Nachrichtendienste der Schweiz, dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem strategischen Nachrichtendienst (SND) im Verteidigungsdepartement (VBS), beschlossen.

- Der DAP und der SND werden in den Bereichen Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Proliferation von Massenvernichtungswaffen enger kooperieren. Zu diesem Zweck werden drei gemeinsame Auswertungs- und Analyseplattformen geschaffen, in denen die jeweiligen Mitarbeitenden Informationen austauschen und analysieren werden. Das Plattform-Modell wird auf den 1. Januar 2006 realisiert.

- Der SND und das Zentrum für Internationale Sicherheitspolitik (ZISP) aus dem EDA schliessen zur Verstärkung der Zusammenarbeit eine Leistungsvereinbarung ab, die unter anderem die Details des neu zu schaffenden Interface zwischen beiden Diensten regelt.

- Die Funktion des Nachrichtenkoordinators wird abgeschafft und das Lage- und Früherkennungsbüros in den neu geschaffenen Krisenstab überführt.

- Ende 2006 soll eine erste Bilanz der engeren Zusammenarbeit gezogen werden und allenfalls weitere Massnahmen bezüglich Unterstellung und Führung der Nachrichtendienste getroffen werden.

 

Beurteilung des Beschlusses durch die GPDel:

 

Die GPDel hat den Bundesratsbeschluss eingehend mit den anwesenden Mitgliedern des Sicherheitsausschusses des Bundesrates diskutiert. Die beschlossenen Massnahmen erfüllen gewisse Forderungen der GPDel nur teilweise und andere gar nicht. Der Beschluss des Bundesrates vermag somit nicht vollständig zu befriedigen. Er stellt jedoch einen ersten pragmatischen Schritt zur Verbesserung des Funktionierens der Nachrichtendienste dar. Der Beschluss ist geeignet, um den Informationsaustausch sowie die Kohärenz zwischen dem DAP und dem SND in den Bereichen der Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Proliferation von Massenvernichtungswaffen unmittelbar zu verbessern.

In vielen Bereichen sind die Massnahmen, die aufgrund des Bundesratsbeschluss zu treffen sind, jedoch noch nicht konkretisiert. Hier sind aus Sicht der GPDel vor allem die Einbindung der Bundeskriminalpolizei in das Plattformmodell und die Schnittstelle mit dem EDA zu nennen. Für die GPDel ist auch der gegenseitige Zugang zu den verschiedenen Datenbanken sowie die Steuerung der Beschaffung, namentlich in den Bereichen der elektronischen Satelliten-Aufklärung, der Quellenführung und der Verbindungen zu den ausländischen Partnerdiensten noch nicht befriedigend geregelt. Eine entsprechende Verordnung des Bundesrates sowie administrative Weisungen wurden bis spätestens Ende 2005 angekündigt. Die GPDel kann sich somit zu diesen Punkten noch nicht abschliessend äussern.

Aus heutiger Sicht muss die GPDel ebenfalls feststellen, dass die beschlossenen Massnahmen des Bundesrates die politische Führung der Nachrichtendienste weder stärkt, noch verbessert.. Der SiA als departementsübergreifendes Organ hat wie bisher keine Weisungsbefugnis gegenüber den Diensten, die weiterhin dem jeweiligen Departement unterstellt bleiben. Dies bedeutet, dass die Festlegung der Bedürfnisse und der zu ergreifenden Massnahmen weitgehend der Einschätzung der betroffenen Departemente und Dienste überlassen bleibt. Die politische Verantwortung ist dementsprechend nach wie vor grundsätzlich nach dem Prinzip der Unterscheidung zwischen innerer und äusserer Sicherheit auf verschiedene Departemente verteilt. Die GPDel ist der Auffassung, dass diese Teilung den heutigen transnationalen Bedrohungen nicht mehr entspricht.

Die GPDel kam gestern erneut zum Schluss, dass die beiden Nachrichtendienste unter eine einzige und straffe Führung gehören und sich auf eine einheitliche Gesetzesgrundlage abstützen sollten. Sie wird sich u.a. deshalb auch im Ständerat für die Motion des Nationalrates (05.3001) einsetzen, die eine umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste verlangt.

 

Fazit:

Die GPDel begrüsst, dass der Bundesrat nun handelt und erste Korrekturmassnahmen beschlossen hat. Diese gehen in die richtige Richtung und ermöglichen erste Verbesserungen rasch zu erzielen. Die Vorstellungen der GPDel gehen jedoch weiter. Um die Sicherheit der Schweiz angesichts der heutigen Herausforderungen gewährleisten zu können, müssen baldmöglichst der DAP und der SND unter eine gemeinsame Führung gestellt werden. Die heute noch unterschiedlichen Betriebskulturen dürfen dem nicht entgegenstehen. Nur so kann aus heutiger Sicht die politische Führung sichergestellt, die Synergien optimal genutzt und die Ressourcen effizient eingesetzt werden.

Die GPDel unterstützt weiterhin die im Nationalrat auf Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SIK-N) angenommene Motion und wird deren Überweisung an den Bundesrat in der kommenden Herbstsession im Ständerat beantragen. Im Weiteren wird die GPDel die Konkretisierung der Massnahmen des Bundesrates eng verfolgen und aufgrund der Erfahrungen allenfalls Anpassungen fordern.

 

 

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat den Auftrag, die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste näher zu prüfen (Art. 53 ParlG). Hierzu stehen ihr weitgehende Informationsrechte zu. Sie ist befugt, nach Anhörung des Bundesrates bei Behörden des Bundes und der Kantone sowie bei Privatpersonen die erforderlichen Akten einzuholen. Ebenso steht ihr das Recht zu, ungeachtet des Amts- oder des militärischen Geheimnisses Bundesbeamte und Privatpersonen als Auskunftspersonen oder Zeugen einzuvernehmen (Art. 154-155 ParlG).

 

 

Bern, 31.08.2005    Parlamentsdienste