Schwerpunkte der Tagung vom 17. August 2006 bildeten die Überprüfung des Bauprojekts Ceneri-Basistunnel, die Auswirkungen der neuen Beschwerde gegen die Vergabe des Tunnelbauloses Erstfeld, die Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko) zu den Zement- und Betonpreisen bei den NEAT-Vergaben, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Massnahmen zur Einhaltung des Terminprogramms (Losgrenzenverschiebung Sedrun/Faido) sowie die NEAT-Zufahrtstrecken in Deutschland.

Rohbauprojekt Ceneri-Basistunnel (CBT): Zwischenstand der Überprüfung

Die NAD liess sich vom BAV über den Zwischenstand der laufenden Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten beim Rohbauprojekt CBT informieren. Neben der vertieften Prüfung von Kompensationsmassnahmen durch die AlpTransit Gotthard AG (ATG) untersucht das BAV - unter Beizug unabhängiger externer Experten - die Bereiche Bautechnik, Marktpreisentwicklung und Sicherheitsstandards. Aus den Prüfungsergebnissen abgeleitete Massnahmen werden in das überarbeitete Bauprojekt CBT einfliessen. Das BAV wird die NAD bis Ende 2006 über das konkrete Ausmass der Kosteneinsparung und die Anpassung von Standards informieren.

Die Aktualisierung des Projekts Rohbau CBT durch die ATG hatte Anfang 2006 zu einer Erhöhung der Endkosten um 174 Millionen Franken und einer Verschiebung des Inbetriebnahmetermins des CBT um rund 3 Jahre auf das Jahr 2019 geführt. Das Bauprojekt wurde sistiert und Aufträge zur Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten eingeleitet.

Tunnelbaulos Erstfeld: Auswirkungen der Beschwerde gegen Neuvergabe

Die ATG orientierte die NAD summarisch über die finanziellen und terminlichen Risiken, die sich aus der erneuten Beschwerde der unterlegenen Arbeitsgemeinschaft ergeben. Gemäss Einschätzung der ATG könnten sich der Beginn der Bauarbeiten aus heutiger Sicht um bis zu 1,5 Jahre und der Beginn der Inbetriebsetzung des Gotthard-Basistunnels um bis zu 8 Monate verzögern. Die Mehrkosten belaufen sich bisher auf rund 24 Millionen Franken. Aufgrund der Verzögerung muss mit zusätzlichen Kosten von rund 3,5 Millionen Franken pro Monat gerechnet werden. Darin sind Kosten für allfällige Beschleunigungsmassnahmen nicht eingerechnet.

Die Eidg. Rekurskommission für das Beschaffungswesen (BRK) hatte im Februar 2006 aufgrund einer Beschwerde entschieden, dass die Vergabe des Tunnelbauloses Erstfeld zu überprüfen sei. Die Neuvergabe durch den Verwaltungsrat der ATG erfolgte Anfang Mai 2006. Die unterlegene Arbeitsgemeinschaft erhob gegen den Vergabeentscheid erneut Beschwerde. Der Entscheid der BRK steht zurzeit noch aus.

Untersuchung der Weko: Zement- und Betonpreise bei NEAT-Vergaben

Der Präsident der Weko informierte die NAD über den Zwischenstand und die zeitliche Dimension der laufenden Untersuchung über die Zement- und Betonpreise bei den NEAT-Vergaben. Die NAD interessierte, zu welchen vorläufigen Empfehlungen die Weko insbesondere im Hinblick auf die Vergaben des Rohbaus CBT kommt. Sie wird sich Anfang 2007 mit den definitiven Ergebnissen der Untersuchung auseinandersetzen.

Die laufende Untersuchung wurde von der Weko am 22. November 2004 auf Intervention der NAD und des Bundesrats eröffnet. Im Rahmen dieser Untersuchung wird geprüft, ob bei der Ausschreibung der für die NEAT-Baustellen benötigten Zementlieferungen und Betonsysteme und den anschliessenden Vergaben der Wettbewerb behindert wurde.

Massnahmen zur Einhaltung des Terminprogramms: Kosten-Nutzen-Verhältnis

Zur Sicherung der Termine beim Gotthard-Basistunnel (GBT) prüft die ATG u.a. Möglichkeiten einer zusätzlichen Losgrenzenverschiebung zwischen Faido und Sedrun. Dies würde allerdings Mehrkosten von rund 200 bis 300 Millionen Franken bedingen.

Die NAD befasste sich eingehend mit dem Zielkonflikt, der sich aus der Abwägung von Kosten- und der Terminzielen ergibt. Einerseits könnte mit einer Losgrenzenverschiebung der Handlungsspielraum in Bezug auf die Einhaltung des Terminprogramms erhöht werden. Andererseits ist nicht ausgeschlossen, dass trotz einer allfälligen zusätzlichen Losgrenzenverschiebung ein früherer Inbetriebsetzungsbeginn aufgrund neuer terminlicher Risiken (z.B. Beschwerden zur Vergabe Tunnelbaulos Erstfeld) unerreichbar bleibt. Die zusätzlichen Mittel für die Beschleunigungsmassnahme bedingen eine Erhöhung des NEAT-Gesamtkredits. Die Mittel im FinöV-Fonds, die für ZEB zur Verfügung stehen, werden entsprechend verringert.

NEAT-Zufahrtstrecken in Deutschland: Information des Bundesverkehrsministeriums

Auf Fragen der NAD informierte das Deutsche Bundesverkehrsministerium schriftlich über den Stand, die Finanzierung und den Realisierungszeitraum der NEAT-Zufahrtstrecken in Deutschland. Die NAD nahm zur Kenntnis, dass Deutschland die zwischenstaatliche Vereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufs zur NEAT vollständig umsetzen will. Der durchgehende viergleisige Ausbau zwischen Karlsruhe und Basel soll im Hinblick auf die Vollauslastung der NEAT erfolgen. Die Finanzierung der Planung und Projektierung der gesamten Rheintal-Achse durch den Deutschen Staat ist gesichert. Als Teil der wichtigen Nord-Süd-Achse zwischen Rotterdam und Genua soll die Rheintal-Achse gemäss Abmachung mit der Schweiz und Frankreich als erster Deutscher Streckenabschnitt mit ETCS ausgerüstet werden.

Weitere Geschäfte

Die NAD befasste sich ferner mit der Einsprache des Kantons Uri zum „Auflageprojekt Uri 2006", den Arbeiten an der Vernehmlassungsvorlage über die „Zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte" (ZEB), den aktuellen Bestellungsänderungen des Bundes sowie dem FinöV-Fonds (prognostizierte Liquiditätsentwicklung und Bilanz). Mit den Erstellern diskutierte sie die neuen Ereignisse und Entwicklungen rund um die Arbeiten auf den NEAT-Baustellen.

NEAT-Aufsichtsdelegation: Neue Zusammensetzung

Seit Juli 2006 ist Nationalrätin Margret Kiener Nellen als neue Delegierte der Finanzkommission des Nationalrats Mitglied der NAD. Sie ersetzt Nationalrätin Marlyse Dormond, die während vier Jahren der NAD angehörte.

Die NEAT-Aufsichtsdelegation tagte am 17. August 2006 unter Leitung des Präsidenten, Nationalrat Otto Laubacher (SVP/LU), in Bern. An der Sitzung nahmen teil der Präsident der Wettbewerbskommission (Weko), die Direktoren des Bundesamts für Verkehr (BAV) und der Eidg. Finanzkontrolle (EFK), die zuständigen Verwaltungsvertreter des BAV und der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) sowie die Präsidenten des Verwaltungsrats und die Vorsitzenden der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG (ATG) und der BLS AlpTransit AG (BLS AT).

Bern, 18.08.2006    Parlamentsdienste