1. 07.074 sn MEDIA Programm 2007-2013. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird seit dem 11. Oktober 2007 provisorisch angewendet. Es liegt nun dem Parlament zur Genehmigung vor. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) sah sich mit einer ausserordentlich komplexen Vorlage konfrontiert, bei der europa-, kultur- und gesundheitspolitische Aspekte sorgfältig gegeneinander abzuwägen waren. Einerseits ermöglicht das Abkommen Schweizer Filmschaffenden, sich an der europäischen Zusammenarbeit im Filmbereich in den Jahren 2007 bis 2013 zu beteiligen. Anderseits sieht das Abkommen für die Schweiz die Verpflichtung vor, ab 2009 die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ anzuwenden, was zu einer Lockerung der erst seit 2006 im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festgeschriebenen Werbeeinschränkungen für Alkoholika, Politik und Religion führen würde.
Mit 9 Stimmen ohne Opposition hat die APK-S einem Rückweisungsantrag an den Bundesrat zugestimmt. Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU nach Möglichkeiten zu suchen, welche den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen, weiterhin für eine vorläufige Anwendung des Abkommens zu sorgen und dem Parlament das Geschäft spätestens im Herbst 2009 erneut vorzulegen. Ferner hat die Kommission einen entsprechenden Verpflichtungskredit für die Finanzierung der vorläufigen Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA für die Jahre 2007–2009 verabschiedet. Mit dieser Lösung bezweckt die Kommission, das Risiko abzuwenden, dass das Abkommen in den Räten aufgrund von Bedenken im Zusammenhang mit der Lockerung der Werbeeinschränkungen abgelehnt wird. Zudem will die Kommission, dass angesichts der problematischen Auswirkungen des Abkommens im Fernsehbereich die Möglichkeit von Nachverhandlungen mit der EU nicht unversucht gelassen wird. Schliesslich möchte die Kommission, dass dem Parlament allfällige Gesetzesänderungen (RTVG) gleichzeitig mit dem ausgehandelten Abkommen vorgelegt werden und nicht erst nach zwei Jahren, damit der Handlungsspielraum der Räte nicht von vornherein eingeengt wird.
2. Aussenpolitische Zielvereinbarung im Bereich Gesundheit
Die Kommission hat die aussenpolitische Zielvereinbarung im Bereich Gesundheit diskutiert, die am 9. Oktober 2006 vom EDA und EDI gutgeheissen wurde. Die Kommission hat diese erste aussenpolitische Zielvereinbarung zwischen Departementen als sehr positiv und unterstützenswert beurteilt. Sie begrüsste dieses Instrument insbesondere in Bezug auf eine erhöhte Kohärenz und Koordination der verschiedenen sektoriellen Aussenpolitiken. Bemängelt wurde jedoch, dass sich der Bund – im vorliegenden Sektor der Gesundheitspolitik – in einem Bereich festlegt, für welchen verfassungsmässig primär die Kantone zuständig sind, ohne diese umfassend einzubeziehen. Weiter erhofft sich die Kommission eine präzisere und konkretere Darlegung der zu erreichenden Ziele. Schliesslich wird sich die Kommission künftig über bevorstehende und geplante Zielvereinbarungen in weiteren Bereichen informieren lassen.
Die Kommission hat am 20. November 2007 unter dem Vorsitz von Philipp Stähelin (CVP/TG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey sowie Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern getagt.
Bern, 21 November Parlamentsdienste