Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hält mit 9 zu 4 Stimmen weiterhin an einer Zusammenlegung der Bundesbeschlüsse zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit fest. Die APK-S hat sich zudem mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung gegen eine nochmalige Diskussion über die Weiterführung oder Kündigung des Freizügigkeitsabkommens in sieben Jahren ausgesprochen.

Nach der gestrigen Plenumsdebatte des Nationalrates hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates heute Morgen als vorberatende Kommission des Ständerates die Frage der Trennung oder Zusammenlegung der Bundesbeschlüsse zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nochmals aufgenommen. Die APK-S hat mit 9 zu 4 Stimmen an ihrem ersten Entscheid – Zusammenlegung der beiden Bundesbeschlüsse – festgehalten. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass es hier um die Frage geht, ob das Freizügigkeitsabkommen sowie die Gesamtheit der bilateralen Abkommen weitergeführt werden oder nicht, was nur mit der gesamten EU (und nicht nur mit gewissen Mitgliedern) möglich sei.

Der weitere vom Nationalrat angenommene Antrag, welcher sieben Jahre nach der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens vom Bundesrat einen Bericht über die Auswirkungen auf die Schweiz und gleichzeitig die Unterbreitung eines referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Weiterführung oder Kündigung des Abkommens verlangt, wurde mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung verworfen. Die Kommissionsmehrheit war sich einig, dass es einer nochmaligen grundlegenden Diskussion über die Weiterführung oder Kündigung der Personenfreizügigkeit in sieben Jahren nicht mehr bedarf.

Die Kommission hat am 29. Mai 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP/TI) und in Anwesenheit der Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.

 Bern, 29. Mai 2008 Parlamentsdienste