Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates befürwortet die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen Führerausweisentzug nach Widerhandlung im Ausland und plädiert so für eine Fortsetzung der bisherigen über 30-jährigen Praxis.

Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Mit einem Urteil vom 14. Juni 2007 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das Strassenverkehrsgesetz keine ausreichende Grundlage für den Entzug des schweizerischen Führerausweises nach Verkehrsregelverletzungen im Ausland enthält. Somit ist es neu nicht mehr möglich, nach einem im Ausland verfügten Fahrverbot den schweizerischen Führerausweis zu entziehen. Dies ist der Verkehrssicherheit abträglich. Deshalb soll nun im beschleunigten Verfahren mit einer Vorlage zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes ( 07.079 ) die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Wie bereits die KVF-N Anfang Januar unterstützt die KVF-S das Vorgehen des Bundesrates und stimmt der Vorlage ohne Gegenstimme zu. Sie erinnert daran, dass mit dieser Gesetzesänderung in erster Linie eine über 30-jährige Praxis fortgeführt wird und betont, dass die Sicherheit im Verkehr das oberste Gebot sei und es insbesondere um eine Stärkung der grossen Mehrheit von korrekt fahrenden Automobilistinnen und Automobilisten gehe. Die Vorlage wird in der Frühjahrssession in beiden Räten behandelt.

Gesamtschau FinöV

Die KVF-S hat zudem die Detailberatung zur Vorlage über die Gesamtschau FinöV ( 07.082 ) aufgenommen. Sie wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung vom 31. März 2008 weiterführen und dabei auch einen Mitbericht der Finanzkommission zur Kenntnis nehmen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (C; ZG) am 21. Februar 2008 in Bern getagt.

Bern, 22. Februar 2008 Parlamentsdienste