Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt ihrem Rat, die parlamentarische Immunität von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz und alt Nationalrat Jean-Paul Glasson nicht aufzuheben.

Am 4. September 2008 reichten Christoph Blocher und Christoph Mörgeli beim Bundesanwalt Strafanzeige gegen Nationalrätin Meier-Schatz, alt Nationalrat Glasson und drei Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft ein. Am 26. September 2008 ernannte der Bundesrat Thomas Hug, Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt, zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes und beauftragte ihn, die in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe der Amtgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB), der Nötigung (Art. 22 und 181 StGB) und der rechtswidrigen Vereinigung zur Beeinträchtigung der verfassungsmässigen Ordnung (Art. 275 und 275ter StGB) zu untersuchen.

Am 21. November 2008 reichte der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes bei der Bundesversammlung ein Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Lucretia Meier-Schatz und Jean-Paul Glasson ein, dies aufgrund der Äusserungen, die die beiden Ratsmitglieder an der am 5. September 2007 um 20 Uhr anberaumten Medienkonferenz der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) gemacht hatten.

Die Kommission kommt mit 13 zu 12 Stimmen zum Schluss, dass die Anschuldigungen gegen die beiden Ratsmitglieder (Äusserungen an einer Medienkonferenz zu einer Kommissionssitzung) nicht unter die sogenannte absolute Immunität fallen, die nicht aufgehoben werden kann, da es sich dabei weder um «Äusserungen in den Räten und in deren Organen» (Art. 162 Abs. 1 BV und 16 ParlG) noch um eine simple Wiederholung solcher Äusserungen handelt (vgl. Fall Jasmin Hutter; 05.023). Da der «Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit» der beiden Ratsmitglieder eindeutig gegeben ist (Art. 17 Abs. 1 ParlG), wird die Kommission ihrem Rat beantragen, auf das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität einzutreten.

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, die parlamentarische Immunität von Nationalrätin Meier-Schatz und alt Nationalrat Glasson nicht aufzuheben. Die Kommission kam in zwei getrennten Abstimmungen zum jeweils gleichen Ergebnis. Die Mehrheit der Kommission begründet ihren Beschluss im Wesentlichen folgendermassen:

Nationalrätin Meier-Schatz als Präsidentin einer Subkommission der GPK und alt Nationalrat Glasson als Präsident der GPK haben im Auftrag und nach den Weisungen der GPK am Abend des 5. September 2007 an einer Medienkonferenz die Öffentlichkeit informiert. Selbst wenn die eine oder andere Aussage im Nachhinein als unvorsichtig oder ungenau erscheinen mochte, gibt es keinen Grund zur Annahme, dass die beiden Ratsmitglieder an dieser Medienkonferenz vorsätzlich eine Straftat begangen haben. Die von alt Bundesrat Blocher empfundene Druckausübung stand nicht im direkten Zusammenhang mit der Medienkonferenz sondern vielmehr mit den Untersuchungen, welche die GPK in Ausübung ihrer Oberaufsicht über die Exekutive führte, einer Funktion, die von wesentlicher Bedeutung ist und die es zu schützen gilt.
Die Minderheit der Kommission ist sich nicht sicher, ob Nationalrätin Meier-Schatz und alt Nationalrat Glasson sich bei ihren damaligen Aussagen an die Beschlüsse der GPK hielten. Ihrer Auffassung nach haben sie gegen die Vorsichtsregeln verstossen, als sie Sachverhalte öffentlich darlegten, die ihres Wissens nicht alle hatten überprüft werden können. Die Minderheit beantragt dem Rat deshalb, die parlamentarische Immunität aufzuheben.

Die beiden Räte entscheiden, ob die parlamentarische Immunität aufgehoben wird oder nicht; zuerst behandelt der Rat, dem das beschuldigte Ratsmitglied angehört, das Gesuch (Art. 17 Abs. 1 und 2 ParlG). Für die Vorberatung sind die Kommissionen für Rechtsfragen zuständig (Art. 21 Abs. 3 GRN und Art. 17 Abs. 4 GRS). Beide Kommissionen geben dem beschuldigten Ratsmitglied Gelegenheit zur Stellungnahme (siehe Art. 17 Abs. 3 ParlG).

Für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft muss ebenfalls eine Ermächtigung eingeholt werden. Diese wird jedoch nicht von der Bundesversammlung erteilt.
Die Kommission für Rechtsfragen tagt heute und morgen (15. und 16. Januar) unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (S/ZH), Vizepräsidentin der Kommission, in Bern. Über die weiteren Beratungsgegenstände wird separat informiert.

Bern, 15. Januar 2009 Parlamentsdienste