Die von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates mit der Prüfung allfälliger Änderungen im Verbandsbeschwerderecht beauftragte Subkommission hat ihr Vorgehen besprochen. Sie hat beschlossen, zunächst für ihre Arbeit wichtige Zusatzinformationen abzuwarten. Hiezu gehört zunächst die Revision der beiden Verordnungen, welche die Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006 (AB 2007 2701) konkretisieren: Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen. Sodann geht es um den Bericht des Bundesrates in Erfüllung einer Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ( 04.3664 Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung). Diese Erlasse und dieser Bericht dürften nach der Sommerpause vorliegen, sodass die Subkommission Ende August mit ihren Arbeiten fortfahren kann.

Die Subkommission hat am 14. Mai 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hansheiri Inderkum (CVP, UR) getagt.

 Bern, 16. Mai 2008 Parlamentsdienste