Mit dem Inkrafttreten der Revision des Geschäftsreglementes des Nationalrates am 2. März 2009 gilt eine neue Berechnungsmethode für die Verteilung der Kommissionssitze. Im Rahmen der im Reglement vorgesehenen Übergangslösung, hat das Ratsbüro beschlossen bis zum Ende der Legislaturperiode 10 zusätzliche Kommissionssitze zu schaffen, um Untervertretungen zu vermeiden.

Gemäss revidiertem Ratsreglement Art. 15 ist für die proportionale Verteilung der Kommissionssitze auf die Fraktionen neu die Gesamtzahl aller Kommissionssitze massgebend (275) und nicht mehr die Gesamtsitzzahl in einer Kommission (25). Zudem hat der Nationalrat beschlossen, dass bis Ende der laufenden Legislatur alle Ratsmitglieder ihre Kommissionssitze behalten, dass jedoch diejenigen Fraktionen die gemäss der neuen Berechnungsmethode untervertreten sind, zusätzliche Sitze erhalten (Übergangsbestimmung, Ziffer 1, Übergangsbestimmung zu Art. 15). In 10 Kommissionen werden deshalb bis zum Ende der Legislatur 26 Mitglieder einsitzen (in allen Kommissionen ausser der Geschäftsprüfungskommission und der Kommission für öffentliche Bauten).

Gegenüber dem Stand Ende Wintersession 2008 ergeben sich damit folgende Veränderungen:

Sozialdemokratische Fraktion: +3 (neu 58 Sitze)
FDP-Liberale Fraktion: +5 (neu 49 Sitze)
Geplante Fraktion BDP: +2 (neu 6 Sitze)

Die Sitzzahlen der übrigen Fraktionen bleiben unverändert.

Die Fraktionen haben nun bis zum 11. März Zeit sich über die Zuteilung der Sitze gegenseitig abzusprechen und dem Büro Wahlvorschläge zu unterbreiten.


 Bern, 13. Februar 2009 Parlamentsdienste