Kauf- und Werkverträge
Die Kommission hat die Beratung fortgesetzt und den Entwurf zur Änderung des Kaufrechts (Art. 199 und 210 des Obligationenrechts [OR]) und des Werkvertragsrechts (Art. 371 OR; 06.490 n Pa.Iv. Mehr Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR) einstimmig angenommen.

Der Nationalrat hatte diesen Entwurf in der Herbstsession 2011 mit grosser Mehrheit angenommen. Die wichtigste von der Kommission des Ständerates beantragte Änderung betrifft die Einschränkung der Vertragsparteien in ihrem Recht zur Verkürzung der neuen Verjährungsfrist von zwei Jahren: Gemäss Kommission darf die Frist nicht verkürzt werden, wenn der Verkäufer berufsmässig handelt, dies unabhängig davon, ob der Käufer gleichzeitig auch Konsument ist; gemäss Nationalrat hingegen ist eine solche Verkürzung zulässig, wenn es sich beim Käufer nicht um einen Konsumenten handelt (Art. 199
Bst. b E-OR).
Die Kommission ist der Auffassung, dass nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt werden sollten. Die weiteren von der Kommission beantragten Änderungen sind redaktioneller Art.

Der Entwurf sieht eine Verjährungsfrist von grundsätzlich zwei Jahren für Gewährleistungs­ansprüche aus Kauf- und Werkverträgen über eine bewegliche Sache bzw. ein bewegliches Werk vor. Eine Frist von fünf Jahren soll allerdings für entsprechende Ansprüche wegen Mängeln der beweglichen Sache gelten, die bestimmungsgemäss für ein unbewegliches Werk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die fünfjährige Frist für unbewegliche Werke bzw. den Grundstückkauf wird beibehalten.

Die Kommission beantragt die Abschreibung der parlamentarischen Initiative 07.497 (Änderung der Verjährungsfrist im Kaufrecht. Artikel 210 OR), deren Anliegen im Entwurf aufgenommen worden sind.

10.077 n Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz. Sanierungsrecht

Die Kommission hat mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Im Gegensatz zum Nationalrat, der Nichteintreten beschlossen hatte, hält sie es für wichtig, die Vorschläge des Bundesrates im Detail zu prüfen und nötigenfalls Änderungen an der Vorlage vorzunehmen. Angesichts der Komplexität des Geschäfts und des anstehenden Legislaturwechsels, durch den sich die Kommissions­zusammensetzung ändert, hat sie beschlossen, sich erst im ersten Quartal 2012 wieder mit diesem Geschäft zu befassen.

09.301 Kt.Iv. ZH. Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos

Die Kommission hat diese Standesinitiative des Kantons Zürich vorgeprüft, welche verlangt, dass der Bund die gesetzlichen Grundlagen zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos schafft. Sie hat dabei Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates vom 4. Mai 2011 zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos sowie vom Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates für einen Verfassungsartikel über Familienpolitik (07.419 Pa. Iv. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik). Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat Massnahmen im Sinne der Standesinitiative ergriffen hat. Sie anerkennt den Gesetzgebungsbedarf und ist mit den Massnahmen des Bundesrates einverstanden. Sie hat ohne Gegenstimme beschlossen, der Standesinitiative Folge zu geben.

11.2012 Pet. Familienchancen. Gleiche Chancen für alle Familien

Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, der vom Nationalrat in der Herbstsession 2011 behandelten Petition Folge zu geben. Sie hat folglich eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, ihr die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzulegen, damit alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstands und ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung darstellt (11.4046).

11.3316 Mo. Nationalrat (RK-NR). Gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall und Neufassung der Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion.

 

Die Kommission hat am 15. November 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

 

Bern, 16. November 2011 Parlamentsdienste