Differenzbereinigung zum CO2-Gesetz
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates möchte dem Bundesrat eine höhere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Kompensation von CO2-Emissionen bei Treibstoffen zuweisen.

Im Rahmen ihrer Beratungen zum CO2-Gesetz (09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative) beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, dem Bundesrat beim Festlegen der Vorschriften für die Kompensation von CO2-Emissionen bei Treibstoffen eine grössere Flexibilität zu gewähren. So kann dieser den Kompensationssatz zwischen 5 und 40% festlegen, je nachdem, was gemäss dem Reduktionsziel erforderlich ist. Zudem bestimmt der Bundesrat den Anteil der im Inland durchzuführenden Kompensationsmassnahmen. Das neue CO2-Gesetz legt eine Kompensationspflicht für Hersteller und Importeure von Treibstoffen fest und löst das Konzept des freiwilligen Klimarappens ab (Art. 23). Die Kommission wird die weiteren Differenzen zum CO2-Gesetz erst nach der Sommersession zu Ende beraten.

09.499 n Pa. Iv. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen (UREK-N)

Der Vorentwurf der Kommission sieht vor, die Kriterien für die Steuererleichterung von Biotreibstoffen zu verschärfen. Die Kommission hat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen. Eine Mehrheit der Stellungnahmen stimmt dem Vorentwurf zu; es wurde von den Vernehmlassenden aber auch Kritik hinsichtlich handelspolitischer Aspekte oder der Harmonisierung mit den EU-Vorschriften geübt. Für die weitere Beratung der Vorlage will die Kommission den Bericht des Bundesrates zum Postulat 09.3611“Reduktion der CO2-Emissionen durch Beimischung von Biotreibstoffen zu Treibstoffen“ abwarten, welches in der letzten Sondersession vom Nationalrat deutlich angenommen wurde. Sie beschloss deshalb, die Beratung der Vorlage vorläufig zu sistieren. Damit stellt sie sicher, dass Erkenntnisse aus dem Bericht in den Entwurf aufgenommen werden können.

10.3242 n Mo. Nationalrat (Hassler). Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren

Die Kommission nahm mit 16 Stimmen bei 7 Enthaltungen die vom Ständerat am 16. März 2011 abgeänderte Motion „Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren“ (10.3242) an. Im Vergleich zum ursprünglichen Wortlaut der Motion enthält der abgeänderte Text vor allem bezüglich der Frage der Finanzierung weniger konkrete Forderungen. Sie beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung zu erarbeiten, und fordert die Einführung eines Monitorings für Herdenschutzhunde. Drei Petitionen, die alle den Schutz des Wolfes zum Anliegen haben, wurde keine Folge gegeben. Die Kommission lehnte einen entsprechenden Antrag, der die Einreichung einer Kommissionsmotion mit dem Auftrag, die Berner Konvention einzuhalten, forderte, mit 8 gegen 17 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt zudem einstimmig, die Motion 10.3344 „Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien durch eine Koordinationsgesetzgebung“ mit dem vom Ständerat geänderten Wortlaut anzunehmen.

Schliesslich führte die Kommission Anhörungen zur Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke nach den Ereignissen in Fukushima durch. Sie wird sich mit dem Thema an  einer nächsten Sitzung weiter befassen. Die Kommission besuchte zudem das Kernkraftwerk Mühleberg.

Die Kommission hat am 9. und 10. Mai 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 11. Mai 2011 Parlamentsdienste