Die WAK unterstützt grundsätzlich die Anträge des Bundesrates zur Anpassung der Bundesbeschlüsse zu den Doppelbesteuerungsabkommen nach Anhörung von Experten und Interessierten.
(10.068, 10.069, 10.070, 10.071, 10.072, 10.073, 10.101, 10.102, 10.103, 10.104, 10.105, 10.106)

Strategie des Bundesrates im Bereich der Amtshilfe

An der heutigen Sitzung der WAK-N hat der Bundesrat zum zweiten Mal Anträge zu den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen gestellt, welche in der Kommissionssitzung vom Januar beraten wurden.

Der Vorschlag des Bundesrates will die Anforderungen für die Amtshilfe in Steuersachen verdeutlichen, ohne jedoch so genannte „Fishing-Expeditions“ zuzulassen. Die Verdeutlichung wird das Bestehen der ersten Phase der Überprüfung der Schweizer Amtshilfepraxis im Rahmen der OECD ermöglichen.

Der Bundesrat hatte ähnliche Anträge bereits im Februar an die WAK gestellt. Die Kommission wollte sich damals Zeit nehmen, um die Auswirkungen des Antrags zu beurteilen. Deshalb hat sie an der Sitzung eine Anhörung unter den interessierten Kreisen (Bankiervereinigung, Vereinigung Schweizer Privatbankiers, SwissHoldings) und Experten aus Praxis und Lehre durchgeführt.

Experten wie Interessierte empfahlen die Bundesbeschlüsse so anzupassen, dass die erste Phase der Überprüfung der Schweizer Amtshilfepraxis im Rahmen der OECD bestanden werden kann. Man war sich einig, dass die erneute Feststellung, dass die Praxis der Schweiz nicht OECD konform ist, für die Schweiz nur Nachteile birgt.

Nach der Anhörung und einer eingehenden Debatte stimmte die Kommission den Anträgen des Bundesrates nach Präzisierungen anhand der Vorschläge der Experten mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Es wurden verschiedene Minderheitsanträge gestellt, zum einen seien für einige Abkommen gar keine der geforderten Ergänzungen vorzunehmen und zum anderen nur unter äusserst restriktiven Voraussetzungen Amtshilfegesuchen statt zu geben. Beide Minderheitsanträge würden gemäss den Ausführungen der Experten das Bestehen der ersten Phase der Überprüfung durch die OECD verunmöglichen.

Voraussichtlich wird anlässlich der Sondersession im April der Vorschlag des Bundesrates im Nationalrat behandelt.

 

10.066 Steuern vom Einkommen und Vermögen. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Kommission behandelte ausserdem den Entwurf des Bundesrates zu einem Bundesgesetz über die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen privaten Einrichtungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommens- und der Vermögenssteuern, wenn für denselben Regelungsgegenstand der Abschluss eines Staatsvertrages ausgeschlossen ist.  Konkret ermöglicht dieses Gesetz, die wirtschaftlichen Beziehungen mit Wirtschaftsterritorien zu verstärken, die nicht als Staat anerkannt sind, wie dies beispielsweise beim Chinesischen Taipei der Fall ist. Die Kommission sprach sich mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für diese Vorlage aus

 

10.3647 Mo. Ständerat (Briner). Revision des Erbschaftssteuerabkommens von 1951 zwischen der Schweiz und den USA

Die Kommission folgte dem Ständerat und beschloss stillschweigend, ihrem Rat zu beantragen, die Revision des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Nachlass- und Erbanfallsteuer voranzutreiben. Schweizer Eigentümer, die nie in den USA waren und auch nie mit einer amerikanischen Bank zu tun hatten, können im Todesfall trotzdem in den USA steuerpflichtig werden. Da die amerikanischen Behörden ihr Nachlasssteuergesetz seit kurzem konsequenter durchsetzen, entstehen in den Augen der Kommission insbesondere für Schweizer Erblasser und deren Erben inakzeptable Nachteile.

 

10.459 (Pa.Iv. WAK-SR) Indirekter Gegenentwurf zu den Volksinitiativen Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen (09.074)

Mit 15 zu 9 Stimmen ist die WAK-N auf den indirekten Gegenvorschlag des Ständerates zu den beiden Volksinitiativen betreffend das steuerlich begünstigte Bausparen eingetreten. Die Mehrheit der Kommission befürwortet im Grundsatz die Einführung des steuerlich begünstigten Bausparens bei Bund und Kantonen weil sie überzeugt ist, dass dieses zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in der Schweiz beitragen kann, indem insbesondere jungen Familien der Zugang zu Wohneigentum erleichtert wird. Durch erhöhte Investitionstätigkeit sollen im Übrigen positive Effekte auf die gesamte Volkswirtschaft erzielt werden. Die Minderheit zieht die Wirksamkeit des steuerlich begünstigten Bausparens in Zweifel, da Schwellenhaushalte, welche von den Begünstigungen besonders profitieren sollten, über zu wenig Eigenkapital verfügten, um tatsächlich Wohneigentum zu erwerben. Sie rechnet deshalb mit hohen Mitnahmeeffekten und kritisiert im Übrigen eine weitere Verkomplizierung des Steuersystems.

Ein Änderungsantrag, welcher das steuerlich begünstigte Bausparen auch auf den Erwerb von Wohnbaugenossenschaftsanteilen erweitern wollte, wurde mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls in der Minderheit (mit 15 zu 8 Stimmen) blieb ein Antrag, welcher das steuerlich begünstigte Bausparen nur auf jene Personen begrenzen wollte, welche über weniger als 60‘000 Franken steuerbares Einkommen und weniger als 250‘000 Franken steuerbares Vermögen verfügen.

Die Vorlage wurde damit unverändert in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 8 Stimmen gutgeheissen. Sie wird voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat beraten. Über die Abstimmungsempfehlung zu den beiden Volksinitiativen, welche sich noch in der Differenzbereinigung zwischen den Räten befindet, wird die Kommission entscheiden, sobald die Räte definitiv über den indirekten Gegenvorschlag befunden haben.

 

10.060 Sicheres Wohnen im Alter. Volksinitiative

Die Kommission befasste sich mit der oben erwähnten Volksinitiative, welche Rentnerinnen und Rentnern das einmalige Recht einräumen will, sich dafür zu entscheiden, bei selbst genutztem Wohneigentum den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern und dafür die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen nicht mehr abzuziehen.

In der vergangenen Frühjahrssession nahm der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative an, der ursprünglich finanziell neutral war sowie Anträge, wonach die Abzüge der effektiven Kosten für den Unterhalt selbstbewohnter Liegenschaften zu einem späteren Zeitpunkt erhöht werden können.

Die WAK hat ohne Gegenstimme beschlossen, sich erst zu diesem Thema zu äussern, nachdem sie die interessierten Kreise angehört hat und wenn definitive Schätzungen über die finanziellen Auswirkungen der diskutierten Massnahmen vorliegen.

 

09.510 n Pa.Iv. Bigger. Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz. 2. Phase

Im Rahmen der von Nationalrat Elmar Bigger am 11. Dezember 2009 eingereichten parlamentarischen Initiative zum Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 17. Januar 2011 mit 13 zu 11   Stimmen einen Gesetzesvorentwurf gutgeheissen und in die Vernehmlassung geschickt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Ausfuhrbeihilfen für Schweizer Zuchtvieh wieder einzuführen. Die gesetzliche Grundlage für derartige Beihilfen wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2011 per Ende 2009 aufgehoben. Angesichts ungleicher Konkurrenzverhältnisse mit der EU sowie des in der Folge erschwerten Viehabsatzes besonders im Herbst nach dem Alpabzug sollen insgesamt 4 Mio. Fr. pro Jahr zur Förderung des Viehexports zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, die Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb des Landwirtschaftskredits sicherzustellen.

Die Kommission hat nun von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Diese zeigen, dass 16 Kantone, 3 Parteien (CVP, CSP, SVP) und 17 Organisationen und Verbände die Wiedereinführung von Ausfuhrbeihilfen für Zuchtvieh unterstützen. 8 Kantone, 2 Parteien (FDP.Die Liberalen und SP) und 2 Organisationen und Verbände hingegen lehnen die Vorlage ab.

Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Rat den ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf zu unterbreiten. Der Entwurf der Kommission soll in der Sondersession im Nationalrat behandelt werden. Bis dahin muss der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen.

Ebenfalls im Bereich der Landwirtschaft beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, bei der Vorlage 10.064 n Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2012 und 2013 dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Das Geschäft wird ebenfalls anlässlich der Sondersession im Nationalrat behandelt.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 21. Und 22. März 2011 in Bern getagt.

 

Bern, 22. März 2011 Parlamentsdienste