Petition Recht ohne Grenzen, c/o Alliance Sud. „Recht ohne Grenzen. Klare Regeln für Schweizer Konzerne. Weltweit“
​Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat nach eingehender Diskussion beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Allerdings beauftragt sie den Bundesrat, zu diesem Thema einen Bericht vorzulegen.

​Die Kommission kann das Anliegen dieser Petition in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards durch die in der Schweiz ansässigen multinationalen Konzerne nachvollziehen und begrüsst die derzeit zu diesem Thema laufenden Arbeiten in der Verwaltung.

Sie hat indes mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Die Mehrheit der APK-N ist der Auffassung, dass die soziale Verantwortung multinationaler Unternehmen nicht nur ein schweizerisches Anliegen ist und dass sich der multilaterale Dialog in internationalen Organisation am ehesten dafür eignet, die Werte der Schweiz zu verfechten und den Schutz der Menschenrechte durch die multinationalen Konzerne zu fördern. Im Übrigen lässt sich ihrer Meinung nach die Einhaltung der Menschenrechte nicht am besten durch gesetzliche Normen mit extraterritorialer Wirkung gewährleisten. Auch wurde geltend gemacht, dass das Schweizer Recht den Forderungen der Petition zum Teil bereits heute gerecht wird. Schliesslich waren einige Mitglieder der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass mit einer Umsetzung dieser Petition die schweizerischen multinationalen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligt würden.

Die Kommissionsminderheit wiederum vertritt die Meinung, dass die Initiativen, mit welchen multinationale Unternehmen freiwillig soziale Verantwortung übernehmen, nicht ausreichen und nicht mit deren Wirtschaftszielen vereinbar sind. Zudem zeige eine von 135'000 Personen unterzeichnete Petition, dass die Wahrung der Menschenrechte für die Bevölkerung ein echtes Anliegen sei, weshalb sie vom Parlament unterstützt werden müsse. Schliesslich betont die Minderheit, dass die ausländischen Tätigkeiten gewisser in der Schweiz ansässiger Firmen dem Ruf unseres Landes schade und sich die Schweiz dem Schutz der Menschenrechte verschrieben habe.

Im Rahmen ihrer Beratung hat die APK-N jedoch mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Bundesrat mit einem Postulat zu beauftragen, einen rechtsvergleichenden Bericht vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie für Auslandsaktivitäten eine obligatorische Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechte und Umwelt eingeführt werden kann, und wie die öffentliche Rechenschaftsablage (Reporting) über die hierfür getroffenen Massnahmen aussähe. Der Bundesrat soll dabei die für die Schweiz geeigneten Lösungen aufzeigen, die sie gemeinsam mit anderen Ländern oder Staatengemeinschaften umsetzen könnte.

Die Kommissionsmehrheit sprach sich für dieses Postulat aus, weil die Anliegen der Petenten in ihren Augen zu weit gehen, das von der Petition aufgegriffene Problem aber eingehend geprüft werden sollte.

 

Bern, 30. Oktober 2012  Parlamentsdienste