Mutmasslicher Einsatz von Schweizer Handgranaten im Syrienkonflikt
​In einem Pressebeitrag vom 1. Juli 2012 wurde ein Bild von einer Handgranate veröffentlicht, die ein Reporter am 28. Juni 2012 in Syrien gefunden und fotografiert haben soll. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) brachte diese Information an ihrer Sitzung vom 3. Juli 2012 zur Sprache und ersuchte darauf die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) um entsprechende Abklärungen. Die GPK-N hat an ihrer Sitzung vom 5. September 2012 beschlossen, diesem Ersuchen der APK-N nachzukommen, und hat verschiedene Auskunftsbegehren an den Bundesrat gerichtet.

​Die GPK-N hat sich an ihrer Sitzung vom 5. September 2012 mit dem Ersuchen befasst, mit dem sich die APK-N am 10. Juli 2012 im Zusammenhang mit dem mutmasslichen Einsatz von Schweizer Handgranaten in Syrien an sie gewandt hatte. Wie die GPK-N feststellte, thematisiert dieses Ersuchen einen wichtigen Aspekt der Umsetzung des Kriegsmaterialgesetzes. Die GPK-N hatte die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial schweizerischer Herkunft bereits einmal in einer 2005 begonnenen Inspektion untersucht. Im abschliessenden Inspektionsbericht vom 7. November 2006 «Vollzug der Kriegsmaterialgesetzgebung: Entscheide des Bundesrates vom 29. Juni 2005 sowie die Wiederausfuhr von Panzerhaubitzen nach Marokko» (BBl 2007 2117) richtete die GPK-N u.a. eine Empfehlung 3 an den Bundesrat, welche sich auf den Verstoss durch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gegen eine von ihnen unterzeichnete Erklärung über die Nichtwiederausfuhr von Panzerhaubitzen bezog.

Im Zusammenhang mit dem mutmasslichen Einsatz von Schweizer Handgranaten im Syrienkonflikt erklärte der Bundesrat am 4. Juli 2012, dass gemäss den bisherigen Erkenntnissen des EVD die fraglichen Handgranaten aus einer Lieferung vom Jahre 2003 stammen. Der Bundesrat habe Schritte zur Abklärung dieses Sachverhalts unternommen und unmittelbar, nachdem er von dieser Angelegenheit erfahren hatte, provisorische Massnahmen gegen die VAE ergriffen. Zudem kündigte das SECO am 20. Juli 2012 an, dass eine gemeinsame Untersuchungskommission der VAE und der Schweiz eingesetzt werde, um abzuklären, ob die im Jahre 2003 gelieferten Schweizer Handgranaten trotz der Nichtwiederausfuhrvereinbarung wieder ausgeführt worden waren.

Vor diesem Hintergrund hat die GPK-N beschlossen, beim  Bundesrat einen Bericht einzuverlangen, der insbesondere Auskunft gibt über die Abklärungsergebnisse der gemeinsamen Untersuchungskommission VAE/Schweiz, damit die GPK-N ermessen kann, ob für die parlamentarische Oberaufsicht Handlungsbedarf besteht. Im Weiteren soll der Bundesrat darüber Auskunft geben, in wie vielen Fällen seit 2007 Nichtwiederausfuhrerklärungen nicht eingehalten worden sind, was für Massnahmen der Bundesrat gegebenenfalls getroffen hat sowie welche Sanktionen er allenfalls ausgesprochen hat.

Die GPK-N erwartet den Bericht des Bundesrates auf Mitte Oktober 2012.

Den Beschluss fasste die Kommission im Rahmen der diesjährigen Informationsreise, welche die GPK-N in den Kanton Tessin führte. Am ersten Tag der Reise besuchte sie verschiedene Baustellen der NEAT, so insbesondere das Nordportal des Ceneri-Basistunnels und den Knoten Camorino. An der anschliessenden Sitzung führte die Kommission eine Aussprache mit der Regierung des Kantons Tessin und dessen Botschafter in Bern.

Neben dem mutmasslichen Einsatz Schweizer Handgranaten in Syrien beschäftigten die GPK-N an ihrer Sitzung vom 5. September 2012 verschiedene Dossiers: So hat die Kommission beispielsweise die Inspektion zur Aufsicht und der Wirkung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nach der Behandlung der zweiten Stellungnahme des Bundesrates vorläufig abgeschlossen. Sie nahm ebenfalls von den Vorschlägen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates im Rahmen der laufenden Revision des Bundespersonalgesetzes, die teilweise auf Anträge der GPK-N zurückgehen, Kenntnis.

Die Kommission hat am 4. und 5. September 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP, LU) in Lugano getagt.

Bern, 7. September 2012 Parlamentsdienste