​Das Bundespersonalrecht soll dem für die Privatwirtschaft geltenden Obligationenrecht weiter angenähert werden. Umstritten, aber von der vorberatenden Kommission des Nationalrates unterstützt sind insbesondere die Vorschläge des Bundesrates für eine flexiblere Regelung der Abgangsentschädigungen und der Auflösung von Arbeitsverhältnissen.

​Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates folgt weitgehend dem vom Ständerat in der Frühjahrssession 2012 angenommenen Entwurf des Bundesrates für eine Änderung des Bundespersonalgesetzes (BPG) (11.049), mit welcher die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals dem Obligationenrecht (OR) und damit dem in der Privatwirtschaft geltenden Personalrecht angenähert werden sollen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen mehr Handlungsspielraum erhalten, insb. bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Die Kommission hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Eine Kommissionsminderheit möchte allerdings noch weitergehen: Sie will den Gesetzesentwurf an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, ihn im Sinne einer weiteren Anlehnung an das OR zu überarbeiten und gewisse zentrale Elemente des Arbeitsvertrags wie die Arbeitszeiten, die Kündigungsfristen und die Ferien nicht in den Ausführungsbestimmungen, sondern im Gesetz zu regeln. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Ergänzung des Gesetz mit einer Bestimmung, wonach in den obersten Leitungsorganen von Unternehmen und Anstalten des Bundes (wie z.B. die SBB) die Sprachgemeinschaften ausgewogen vertreten sein müssen.

Mit 15 zu 8 Stimmen lehnte die Kommission einen Antrag ab, welcher Abgangsentschädigungen grundsätzlich abschaffen und nur noch in ausserordentlichen Fällen zulassen wollte. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass in dieser Beziehung eine flexible Lösung notwendig ist.

Der Vorschlag des Bundesrates, einer Beschwerde bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die aufschiebende Wirkung nur noch auf Beschluss der Beschwerdeinstanz zuzugestehen, wurde mit 13 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Bisher muss eine gekündigte Person bis zum Beschwerdeentscheid weiter beschäftigt werden.

Mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Antrag abgelehnt, dass eine Person, die das 50. Altersjahr vollendet hat oder seit mindestens 20 Dienstjahren angestellt ist, im Falle einer gemäss Beschwerdeentscheid sachlich nicht hinreichend begründeten Kündigung vom Bund weiter beschäftigt werden muss. Der Gesetzentwurf sieht neu in solchen Fällen bloss eine Entschädigung vor.

Austausch von Adressdaten zwischen der Post und den Gemeinden: Nähere Prüfung statt sofortige Gesetzesänderung

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hatte am 2. April 2012 ohne Gegenstimme einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die verlangt, dass zwischen der Post und den für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Amtsstellen künftig ein regelmässiger Austausch der Adressdaten stattfindet (11.488 s Pa.Iv. Germann. Anpassung des Registerharmonisierungsgesetzes). Die SPK des Nationalrates verweigert nun ohne Gegenstimmen die für die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesänderung notwendige Zustimmung. Sie will anstelle dessen den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, zuerst die Opportunität einer solchen Neuerung näher zu prüfen. Es stellen sich insbesondere die Fragen der Kosten und des Nutzens sowie der Risiken und Grenzen des entsprechenden Datenhandels.

Die Kommission tagte vom 15.-17. August 2012 unter dem Vorsitz von Ueli Leuenberger (G, GE) in Bern.

Bern, 17. August 2012  Parlamentsdienste