Nach intensiver Diskussion schlägt die SGK-SR vor, im Bereich der Organspende beim aktuell gültigen Modell der Zustimmungslösung zu bleiben und lehnte den beantragten Wechsel zur Widerspruchslösung ab. Sie fasste diesen Beschluss nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Modelle mit 9 zu 3 Stimmen und folgte damit der Botschaft des Bundesrates. Die Kommission war sich darin einig, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende mit grundsätzlichen und auch ethischen Fragestellungen sowohl für den potenziellen Spender als auch für die Angehörigen einhergeht. Vor diesem Hintergrund zieht die Mehrheit der Kommission eine explizite Zustimmung zu einer Organspende einem Widerspruchsrecht vor. Eine Minderheit möchte dem Wechsel zur Widerspruchslösung zum Durchbruch verhelfen und verspricht sich davon nicht zuletzt auch eine Steigerung der Spenderate in der Schweiz. Die Kommission wird die Beratungen zum Transplantationsgesetz im November abschliessen.
Menschen mit Behinderungen. Übereinkommen (12.100 n)
Wie bereits der Nationalrat unterstützt auch die SGK-SR das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: sie ist mit 9 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat diese in der Gesamtabstimmung mit dem gleichen Resultat angenommen. Zuvor hörte die Kommission die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) an. Während für die SODK die Ratifizierung des Übereinkommens weitgehend unbestritten ist, äusserte die EDK gewisse Befürchtungen betreffend dessen Konsequenzen im Bereich der Sonderpädagogik. Sie regte deshalb eine interpretative Erklärung zu Art. 24 der Konvention an. Die Mehrheit der Kommission teilt diese Befürchtungen nicht. Für sie hat die Schweiz bereits heute ein sehr fortschrittliches Behindertengleichstellungsrecht und erfüllt somit die Vorgaben der Konvention. Sie will mit der Ratifizierung ein Zeichen zugunsten der grundlegenden Ziele der Konvention setzen.
Die SGK-SR führte zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (13.050 s) breite Anhörungen durch. Als Rahmengesetz soll das neue Gesetz (EPDG) die Voraussetzung für die Bearbeitung der Daten des elektronischen Patientendossiers regeln und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz“ schaffen. An der Anhörung nahmen folgende Organisationen teil: Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzten, pharmaSuisse Schweizerischer Apothekerverband, H+ Die Spitäler der Schweiz, Hausärzte Schweiz, IG e-Health, Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen und der Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen.
Mit 9 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Leutenegger Oberholzer). Niederlassungsfreiheit im Alter (12.4181 n) abzulehnen. Da die Räte den Bundesrat bereits mit zwei Postulaten (12.4099 s und 12.4051 n) beauftragt haben, mit den Kantonen eine Lösung für das Problem der Restfinanzierung bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten zu suchen, erachtet sie einen weiteren Auftrag mit der gleichen Stossrichtung als unnötig.
Die Kommission tagte am 17./18. Oktober 2013 in Mellingen (AG) unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset und Didier Burkhalter. Am Abend war sie Gast der Aargauer Regierung, die sich durch Landammann Alex Hürzeler vertreten liess.
Bern, 18. Oktober 2013 Parlamentsdienste