Öffentlichkeitsgesetz: Praxisänderung der Eidg. Finanzkontrolle
​Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) wird künftig ihre Berichte öffentlichen Interesses systematisch publizieren. Die Finanzdelegation (FinDel) begrüsst diesen Entscheid.

​In ihrer Medienmitteilung vom 23. Juni 2014 kündigt die EFK eine Praxisänderung an: Künftig wird sie systematisch diejenigen ihrer Berichte publizieren, welche von öffentlichem Interesse sind. Damit trägt sie dem Öffentlichkeitprinzip der Verwaltung Rechnung. Anfänglich hat sich die EFK gegen ihre Unterstellung unter das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsgesetz ausgesprochen. Sie befürchtete eine Erschwerung der Zusammenarbeit zwischen EFK und den Geprüften, wenn die Resultate der Prüfung anschliessend öffentlich zugänglich seien.

Nach sieben Jahren Erfahrung mit dem Öffentlichkeitsgesetz zieht die EFK eine positive Gesamtbilanz. Die Publikation ihrer Berichte erschwere zwar punktuell die Zusammenarbeit, beeinträchtige die Qualität ihrer Arbeit jedoch nicht. Aufgrund dieser Erfahrungen entschied sich die neue Direktion der EFK für eine systematische Publikation der Berichte. Zudem verzichtet sie darauf, beim Bundesamt für Justiz im Rahmen der aktuellen Überprüfung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip eine Ausnahmeregel für die EFK zu beantragen.

Die FinDel begrüsst diesen Praxiswechsel der EFK. Die Berichte der EFK dienen der Beurteilung der Organisation, Aufgaben und Tätigkeiten der Verwaltung und sind entsprechend von öffentlichem Interesse. Die öffentliche Zugänglichkeit der EFK-Berichte trägt somit zu einer vereinfachten und verbesserten Information der Öffentlichkeit bei.

 

Bern, 24. Juni 2014 Parlamentsdienste