Differenzen Energiestrategie 2050
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Beratungen zur Differenzbereinigung der Vorlage zur Energiestrategie 2050 abgeschlossen. Die Kommissionsmehrheit lehnt dabei sowohl ein Langzeitbetriebskonzept wie eine Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke ab. Der Nationalrat stimmte dieser Regelung bei der ersten Beratung der Vorlage noch zu.

​Die Kommission hat die verbleibenden Differenzen in den Fremderlassen der Vorlage zur Energiestrategie 2050 (13.074) behandelt. Neu beantragt die Kommission sowohl auf ein Langzeitbetriebskonzept (14 zu 11 Stimmen) wie auf eine Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke (14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen) zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, es brauche keine neuen Bestimmungen im Kernenergiegesetz, um die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten und die Ausserbetriebnahme zu regeln. Vielmehr warnt sie vor Schadenersatzforderungen der Betreiber, sollten sie vorzeitig zur Stilllegung ihrer Werke gezwungen werden. Eine Minderheit hingegen hält an den Beschlüssen des Nationalrates fest. Sie unterstreicht, eine Regelung auf Stufe Gesetz, wie von der Aufsichtsbehörde Ensi gewünscht, sei nötig, eine entsprechende Änderung auf Verordnungsebene ungenügend. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Behörde bei der Aufsicht über die ausreichende rechtliche Grundlage verfüge zur Erfüllung ihrer Aufgabe bei der bevorstehenden Phase der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke. Ein Antrag, auf die Bestimmung zum Verbot von neuen Rahmenbewilligungen zurückzukommen, lehnte die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Im Bereich der Steuergesetzgebung (Ziff. 2a und 2b im Anhang) ändert die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung den Beschluss des Nationalrates ab und streicht die Anforderungen an einen Mindeststandard für den steuerlichen Abzug. Eine Minderheit will wie der Ständerat am geltenden Recht festhalten.

 

Differenzbereinigung zum Waldgesetz

Die Kommission hat sich mit den Beschlüssen des Ständerates aus der Wintersession auseinander gesetzt und dabei weitgehend am Kurs des Nationalrates festgehalten (14.046). So beantragt die Kommission in Art. 21a mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung die Bestimmung für den Ausbildungsnachweis bei Holzerntearbeiten zu streichen. Ebenso hält sie bei der Holzförderung in Art. 34a mit 15 zu 10 Stimmen am Beschluss des Nationalrates fest. Bei Art. 34b hingegen stimmt die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen einer gegenüber dem Beschluss des Ständerates leicht modifizierten Bestimmung zu, welche den Bund verpflichtet, bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb eigener Bauten die Verwendung von Schweizer Holz zu fördern. Schliesslich bekräftigt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen erneut das Anliegen, Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes mit Finanzhilfen des Bundes zu unterstützen (Art. 38a). Verschiedene Minderheiten beantragen jeweils den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.

 

Ordnungsbussen gegen das Littering

Die Kommission hat mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes angenommen (13.413), in welchem eine Bestimmung über das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen von Abfällen (Littering) aufgenommen wird. Durch diese nebenstrafrechtliche Norm soll in Verbindung mit dem ebenfalls in Revision befindlichen Ordnungsbussengesetz mit einer Ordnungsbusse von bis zu 300 Franken belegt werden können, wer auf frischer Tat ertappt wird. Der Entwurf sieht des Weiteren vor, die unsachgemässe Entsorgung grösserer Mengen von Siedlungsabfällen (z. B. volle Abfallsäcke) mit einer Busse im ordentlichen Verfahren zu sanktionieren. Die Minderheit lehnt diese Gesetzesänderung ab.

 

Die Kommission hat am 25. und 26. Januar 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

 

Bern, 26. Januar 2016 Parlamentsdienste