Mit 14 gegen 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die Kommission
für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates auf die Vorlage zur
Genehmigung des Abkommens zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der
Schweiz und der EU (17.073) eingetreten. Sie unterstützt die Koppelung der
beiden Handelssysteme, mit der die CO2-Emissionsrechte von Schweizer
Unternehmen denen aus dem EU-Raum gleichgestellt werden sollen.
Bei der Detailberatung der Vorlage hat die Kommission
bereits erste Entscheide gefällt. Zum einen lehnt sie es mit 19 gegen 3 Stimmen
bei 3 Enthaltungen ab, dass die Ratifizierung erst erfolgen soll, wenn die
Emissionsrechte einen Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 erreichen. Zum anderen
will die Kommission mit einer Zusatzbestimmung sicherstellen, dass bei der
Luftfahrt keine Doppelbelastung entsteht. Mit 15 zu 0 Stimmen bei 10
Enthaltungen hat die Kommission entschieden, für den Fall vorzusorgen, dass die
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO neue Massnahmen einführen
sollte. Diese plant eine Kompensationspflicht für die internationale Luftfahrt
– zusätzlich zum Einbezug der Inner-EWR-Flüge in das Emissionshandelssystem,
wie es das Abkommen vorsieht. Sollte sich eine Doppelbelastung für gewisse
Flüge abzeichnen, muss der Bundesrat nun gemäss dem Kommissionantrag eine
Vorlage unterbreiten, damit die Lage neu beurteilt werden kann.
Die Kommission prüft eine Flugticketabgabe
Auch in Zusammenhang mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes
(17.071) hat sich die Kommission mit dem Luftverkehr beschäftigt – einem Sektor
mit hohen und steigenden CO2-Emissionen. Zur Debatte steht eine
Flugverkehrsabgabe, wie sie bereits viele europäische Länder kennen und die pro
Passagier und je nach Fluglänge erhoben würde. Die Verwaltung soll nun
darlegen, wie eine solche Abgabe auf Flugtickets genau aussehen könnte. Die
Kommission hat einen entsprechenden Antrag auf Prüfung mit 15 gegen 6 Stimmen
angenommen.
In der weiteren Beratung zur Totalrevision hat die
Kommission die Regeln für fossil-thermische Kraftwerke verschärft. Mit dem
Stichentscheid des Präsidenten hat sie einen Antrag angenommen, der verhindert,
dass solche Kraftwerke in der Schweiz attraktiv werden. Das heisst, tiefe
Preise im Emissionshandelssystem sollen den Bau fossil betriebener Anlagen zur
Wärme- oder Stromproduktion nicht begünstigen.
Bestätigung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe
Bei den Artikeln zum Emissionshandelssystem (EHS) folgt die
Kommission in den grossen Linien der Vorlage des Bundesrats. So befürwortet
sie, dass Unternehmen für Emissionen, die nicht durch Emissionsrechte gedeckt
sind, 220 Franken pro Tonne CO2-Äquivalente bezahlen müssen. Anträge auf
mildere Sanktionierungsmassnahmen hat sie mit 13 gegen 12 Stimmen abgelehnt.
Auch bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffe unterstützt die Kommission
grundsätzlich die Version des Bundesrates mit einem Abgabesatz von 96 bis 210 Franken
pro Tonne CO2. Die Kommission hat sich sowohl gegen eine tiefere als auch gegen
eine höhere Lenkungsabgabe ausgesprochen. Ebenso lehnt sie es mit 16 gegen 8
Stimmen bei einer Enthaltung ab, die CO2-Abgabe auf Treibstoffe auszuweiten.
Bei den Verminderungsverpflichtungen (Art. 33) weicht die Kommission von der
bundesrätlichen Vorlage ab: Alle nonEHS-Unternehmen sollen sich mit einer
Verminderungsverpflichtung befreien können und nicht nur diejenigen mit einer
Abgabelast von 15'000 Franken oder mehr.
Weitere Themen
Die Kommission hat ausserdem die parlamentarische Initiative
Walliser 17.467 «Änderung des Stauanlagengesetzes» vorgeprüft und beantragt
ihrem Rat mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihr keine Folge zu gegeben.
Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Ebenso beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, der
parlamentarischen Initiative Flach 17.487 «Klarheit und mehr Sicherheit für
stillstehende AKW. Betriebsbewilligung nach zwei Jahren aussetzen» keine Folge
zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Schliesslich hat die Kommission einen Vorentwurf zur
Änderung des Wasserrechtsgesetzes mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung
verabschiedet. Die Änderung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 16.452
«Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der
Umweltverträglichkeitsprüfung» ausgearbeitet. Sie legt den Ist-Zustand als
Ausgangszustand bei einer Konzessionserneuerung für Wiederherstellungs- und
Ersatzmassnahmen nach Art. 18 Abs. 1ter NHG fest. Die Vorlage wird
demnächst in die Vernehmlassung geschickt.
Die Kommission hat am 8. und 9. Oktober 2018 unter dem
Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teilweise in Anwesenheit von
Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.