Der Bundesrat legt in seiner Botschaft die strategische Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz dar und beantragt Verpflichtungskredite über 11,27 Milliarden Franken. Im Rahmen dieser Strategie sind 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region vorgesehen, namentlich für die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit und den Wiederaufbau sowie für die Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten. Nach einer intensiven Diskussion – namentlich über die Umsetzung des Unterstützungsprogramms für die Ukraine – ist die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen auf die Vorlage eingetreten.
Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass die Schweiz mit dem Instrument der internationalen Zusammenarbeit auf die aktuellen globalen Herausforderungen wie die Verringerung der Armut, die Förderung von Menschenrechten und Frieden sowie die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung reagieren kann. In ihren Augen muss dieses Instrument unterstützt werden, da es die Werte fördert, für welche die Schweiz eintritt, und zudem das Engagement sowie den Einfluss der Schweiz auf internationaler Ebene stärkt. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die vorgelegte Strategie nicht den aktuellen Bedürfnissen und Realitäten sowie der Neutralitätspflicht der Schweiz Rechnung trägt. Die Detailberatung und die Gesamtabstimmung erfolgen an der Sitzung vom 4. und 5. November 2024
Austausch mit dem IKRK
Die Kommission hat ein Gespräch mit dem Generaldirektor des IKRK, Pierre Krähenbühl, und mit dem Vizepräsidenten der Organisation, Gilles Carbonnier, geführt und sich von diesen insbesondere über die Lage im Nahen Osten informieren lassen. Gilles Carbonnier hat die Tätigkeiten des IKRK vor Ort erläutert und darauf hingewiesen, dass die Hilfskapazitäten bei Weitem nicht ausreichen, um die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung zu decken. Im Weiteren wurde diskutiert, wie ein Dialog mit den verschiedenen Akteuren aufgebaut werden kann, wie wichtig ein neutrales Vorgehen ist, wie der Zugang zu den israelischen Geiseln und den palästinensischen Gefangenen sichergestellt werden kann und wie die Vertriebenen im Libanon unterstützt werden können. Besprochen wurde ferner die finanzielle Situation der Organisation – die besser ist – und die Art und Weise, wie die Schweiz das IKRK unterstützen kann. Angesichts des sehr unbeständigen internationalen Umfelds, das immer mehr von bewaffneten Konflikten und steigendem Hilfebedarf geprägt ist, wurden zudem die Zukunftsperspektiven thematisiert. In diesem Zusammenhang ging es auch um den Bedarf an nicht zweckgebundenen Beiträgen für bestimmte Regionen, die Tätigkeiten des IKRK im Konflikt um Bergkarabach und die Sistierung der Aktivitäten der Organisation in Nicaragua.
24.071 Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen: Mitbericht an die SiK-N
Die APK-N hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen befasst. Ihr Fokus lag dabei auf den aussenpolitischen Aspekten dieser Vorlage. Die Kommission unterstützt dieses Gesetz, beantragt aber der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) einstimmig, dieses dahingehend zu ergänzen, dass der Bundesrat neben den Sicherheitspolitischen Kommissionen auch die Aussenpolitischen Kommissionen konsultiert, wenn er weitere terroristische Organisationen und Gruppierungen verbieten möchte.
Weitere Themen und Beschlüsse
Die APK-N wurde zu einer dritten Tranche des Kredits «Humanitäre Aktionen» für den Nahen Osten konsultiert. Diese beläuft sich auf 13 Millionen Franken und ist für nationale und internationale Organisationen bestimmt, die in der Region tätig sind. Die Gelder gehen an insgesamt 17 Organisationen; das UNRWA gehört nicht dazu. Die Kommission hat diese Tranche einstimmig gutgeheissen. Sie hat auch die zusätzlichen Zahlungen in Höhe von 7 Millionen Franken für die Bevölkerung im Libanon und in Syrien, die der Bundesrat am 9. Oktober beschlossen hatte und die ebenfalls im Kredit «Humanitäre Aktionen» für den Nahen Osten vorgesehen sind, einstimmig genehmigt.
Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die APK-N die Motion 24.4259 beschlossen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, schnellstmöglich, aber spätestens innert Jahresfrist, ein internationales Friedensforum für Bergkarabach zu organisieren.
Die Kommission ist gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) zum Mandat des Bundesrates für die UN-Klimakonferenz 2024 in Baku (COP 29) konsultiert worden und befürwortet dieses mit 16 zu 9 Stimmen. Zudem hat die APK-N mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, den Bundesrat in einem Schreiben zu ersuchen, an der COP 29 in Baku die aserbaidschanischen Behörden auf die Situation in Bergkarabach anzusprechen und sich für eine Friedenslösung in dieser Region einzusetzen.
Ferner ist die APK-N auf ihr Ersuchen hin gestützt auf Artikel 152 Absatz 5 ParlG zu zwei Projekten («Military Mobility» und «Cyber Ranges Federation») der «Permanent Structured Cooperation» (PESCO) der Europäischen Union (EU) konsultiert worden. Sie spricht sich mit 16 zu 9 Stimmen für eine Teilnahme der Schweiz an diesen Projekten aus.
Im Weiteren ist die Kommission gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 ParlG zur Erweiterung des Verhandlungsmandats für den Abschluss eines Abkommens mit der EU über die vereinfachte Teilnahme der Schweiz an zivilen Friedensmissionen der EU konsultiert worden. Sie befürwortet es mit 16 zu 9 Stimmen, dass dieses Verhandlungsmandat auf den Militärbereich ausgedehnt wird.
Die Kommission hat am 14. und 15. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Laurent Wehrli (FDP, VD) und im Beisein der Bundespräsidentin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, am Sitz des IKRK in Genf getagt.