Finanzpolitische Standortbestimmung der Finanzkommission
Anfang Juli hat die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) die Eckwerte zum Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024-2026 (22.041 ns) zur Kenntnis genommen. An ihrer Sitzung vom 8. September 2022 führte sie die Beratung der Vorlage mit einer allgemeinen Aussprache fort. Sie begann die Sitzung mit einer Aussprache des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Im Mittelpunkt der Aussprache standen diverse Themen wie das Halbjahresergebnis der SNB und dessen potentielle Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung für Bund und Kantone, die Entwicklung und Risiken für die Schweizer und die internationale Wirtschaft, die gestiegene Inflation, die Zinsentwicklung sowie die aktuelle Geldpolitik der SNB.
Anschliessend liess sich die FK-N vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die erste Hochrechnung 2022 vorstellen. Im ordentlichen Haushalt wird ein kleiner Überschuss von 0,7 Milliarden Franken vorausgesagt. Dem stehen jedoch ausserordentliche Ausgaben von 7,4 Milliarden Franken, hauptsächlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie, gegenüber. Kombiniert mit ausserordentlichen Einnahmen von 1,6 Milliarden Franken resultiert daraus ein Finanzierungsdefizit von insgesamt 5 Milliarden Franken für das Jahr 2022. Angesichts der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage ist die Hochrechnung jedoch mit grösseren Unsicherheiten behaftet.
In der allgemeinen Aussprache über den Voranschlag 2023 und den Finanzplan 2024-2026 orientierte der Vorsteher des EFD die Kommission über den hohen Bereinigungsbedarf ab 2024. Nur im Voranschlagsjahr 2023 präsentiert der Bundesrat ein mit der Schuldenbremse konformes Budget. Zwar veranschlagt der Bundesrat im ordentlichen Haushalt ein Defizit von 0,7 Milliarden Franken. Aufgrund der nach wie vor unterausgelasteten Wirtschaft würde die Schuldenbremse jedoch ein Defizit von 0,9 Milliarden zulassen, so dass ein struktureller Überschuss (Handlungsspielraum) von 0,2 Milliarden Franken resultiert. In den Finanzplanjahren 2024-2026 rechnet der Bundesrat hingegen mit strukturellen Finanzierungsdefiziten (Bereinigungsbedarf) von 1,1 Milliarden, 3 Milliarden und 3,1 Milliarden Franken. Es sind in erster Linie Parlamentsbeschlüsse aus dem vergangenen Halbjahr, welche die Bundesfinanzen aus dem Gleichgewicht bringen könnten. Weil aber bestimmte Vorlagen im Zweitrat noch hängig sind, hat das Parlament noch Bremsmöglichkeiten. Ohne drastische Korrekturen werden Steuererhöhungen und/oder Ausgabenverzichtsplanungen aus Sicht der Mehrheit der Kommission unumgänglich sein. Vor diesem düsteren Hintergrund nimmt die FK-N zudem besorgt zur Kenntnis, dass angesichts des hohen Verlustes der SNB im ersten Halbjahr für 2023 möglicherweise keine Ausschüttungen an Bund und Kantone möglich sein werden. Das würde den Bundeshaushalt zusätzlich belasten.
Die zuständigen Subkommissionen werden im Oktober mit der Detailberatung zum Voranschlag 2023 beginnen und der FK-N im Hinblick auf deren Sitzung vom 7., 8. und 9. November 2022 Anträge stellen. Die Budgetberatung in den eidgenössischen Räten findet in der Wintersession statt.
Die Kommission liess sich weiter von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) und dem Vorsteher des EFD über die von der FinDel am 2. September und am 5. September 2022 bewilligten Vorschüsse von Nachtragskrediten für den Rettungsschirm Elektrizitätswerke (Vorlage 22.031 s), das Reservekraftwerk in Birr, die höheren Ausgaben für die Migration aufgrund der Ukraine-Krise, höhere Passivzinsen sowie Impfungen gegen die Affenpocken informieren. Die Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Franken werden von den Finanzkommissionen im vierten Quartal im Rahmen der Beratung des Nachtrags II zum Voranschlag 2022 beraten. Da der Nachtragskredit für den Rettungsschirm Elektrizitätswerke in Höhe von 4 Milliarden Franken 500 Millionen übersteigt, kann ein Viertel der Mitglieder eines Rates die Einberufung einer ausserordentlichen Session der Räte verlangen (Art. 34 Abs. 3 FHG).
Weitere Geschäfte
Seit 2020 befasst sich die FK-N mit der Wirkung von Bundessubventionen auf die Biodiversität. Gestern liess sie sich eine entsprechende Vorstudie des Bundesamtes für Umwelt vorstellen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) untersuchen derzeit die Wirkung von acht Subventionsgruppen in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität. Die FK‑N wird sich mit diesem Thema wieder befassen, wenn die Ergebnisse der Evaluation vorliegen.
Schliesslich haben die Subkommissionen der FK-N der Plenarkommission Bericht erstattet über ihre Erkenntnisse über das Digitalisierungsprojekt Justitia 4.0 und über einen kürzlich durchgeführten Informationsbesuch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt. Gegenstand der Diskussion war auch die Reform der wirtschaftlichen Landesversorgung. Letztere bereitet der Kommission Sorgen, insbesondere aufgrund der drohenden Mangellage im Energiebereich und der Folgen einer solchen auf die Bundesfinanzen. In einem Brief fordert die FK-N den Bundesrat auf, insbesondere die Kompetenzzuteilung zwischen den bei einer Mangellage zuständigen Stellen rasch zu klären.
Die Kommission tagte am 8. September 2022 in Bern unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), und teilweise im Beisein des Vorstehers des EFD und des Präsidenten des Direktoriums der SNB sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD und des UVEK.